Risiken bei Abluftbetrieb
WARNUNG
Erstickungs-/Explosionsgefahr!
Dem Raum, in dem eine Dunstabzugshaube
im Abluftbetrieb arbeitet, wird durch das Ge-
bläse Luft entzogen und nach außen trans-
portiert. Wenn in diesem Raum gleichzeitig
raumluftabhängige Feuerstätten wie Gas-
oder andere Brennstoffheizungen in Betrieb
sind, kann diesen der für die Verbrennung
notwendige Sauerstoff entzogen werden.
Dies kann dazu führen, dass die Flamme er-
lischt und Gas austritt bzw. die Abgase in den
Raum gesogen werden.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich,
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wenn z. B. durch nicht verschließbare
Öff nungen in Türen, Fenstern oder Zu-
luftmauerkästen
die
nachströmen kann, und wenn im Aufstel-
lungsraum ein Unterdruck von höchstens
0,04 mbar erreicht wird. Dadurch wird ein
Rücksaugen der Abgase vermieden.
Bei einer Beurteilung der erforderlichen
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Maßnahmen muss immer der gesamte
Lüftungsverband der Wohnung beach-
tet werden. Ziehen Sie den zuständigen
Schornsteinfegermeister zu Rate.
Dunstabzugshaube niemals an einen Be-
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lüftungsschacht bzw. Raum- oder Abgas-
kamin anschließen! Die abgeführte Luft
darf nicht in einen Kanal geführt werden,
in dem Warmluft zirkuliert. Die abgesaugte
Luft darf nur durch einen separaten, aus-
schließlich für die Dunstabzugshaube
vorgesehenen Luft kanal nach außen ge-
führt werden.
Gefahr von Sachschäden!
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Verbrennungsluft
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Zu Ihrer Sicherheit
HINWEIS
Zum Abluftbetrieb ist ein Wand- bzw. De-
ckendurchbruch mit einem Durchmesser
von mindestens 15,5 cm erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Durchbruch
( Kernbohrung) von einem Fachbetrieb
(Elektroinstallation) vornehmen zu las-
sen.
Wird der Abluftschlauch durch eine Au-
ßenwand geführt, muss der Luftaustritt
von außen mit einer Abdeckung mit
selbstöff nenden Schlitzen (nicht im Liefe-
rumfang enthalten) versehen werden. Be-
auftragen Sie damit den Fachbetrieb, der
den Wanddurchbruch vornimmt.
Bedenken Sie: Je kürzer das Abzugsrohr
ist und je weniger Krümmungen es hat,
desto größer ist die Wirkung der Abzugs-
haube.
Von Bundesland zu Bundesland gelten
unterschiedliche behördliche Vorschriften
im Umgang mit der Ableitung der Abluft.
Fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger
um Rat.
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