1.7 Aufstellbedingungen
Die Luftversorgungsmenge muss die optimale Verbrennung
und die Lüftung des Aufstellungsraumes garantieren, der
nicht kleiner als 20 m3 sein darf. Die natürliche Verbrennungs-
luftversorgung muss direkt durch eine permanente Öffnung
auf einer der Außenwände des zu lüftenden Aufstellungs-
raums sichergestellt werden (zum min. Querschnitt siehe Abs.
2.4.2). Diese Außenluftöffnung muss so gefertigt sein, dass sie
nicht verstopft werden kann (regelmäßig kontrollieren). Der
Verbrennungsluftverbund kann auch mittelbar bestehen, in-
dem der Verbrennungsluftraum einen angrenzenden Raum
ist. Wichtig ist dass der Verbrennungsluftraum direkt belüftet
wird. Die Verbrennungslufträume dürfen weder Schlafoder
Badzimmer sein, noch Garagen, Abstellplätze oder Lagerräu-
me für brennbare Werkstoffe sein, wo die Brandgefahr hoch
ist. Die gültigen Vorschriften sollen unbedingt berücksichtigt
werden.
Für eine optimale Verbrennung sind 40 m
lich. (Der Wert bezieht sich auf den Betrieb mit geschlossener
Tür).
Die für die Verbrennung notwendige Luft kann auch
ganz von Außen durch die hintere, mit der Luftzufuhr
verbundene Leitung (Ø 80 cm) entnommen werden.
Bei nicht brennbaren Wänden müssen mindestens 10
cm Sicherheitsabstand von der Rückwand realisiert wer-
den.
Serie OASI - Serie MIRAGE
Bei Holzwänden oder anderen brennbaren Materialien
müssen mindestens 20 cm Sicherheitsabstand von der
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Rückwand, 40 cm von den seitlichen Wänden, sowie
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mindestens 150 cm nach vorne beachtet werden; Möbel
oder andere brennbare Gegenstände, die durch thermi-
sche Belastungen beschädigt werden können (Verfär-
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bungen), müssen unbedingt einen noch größeren Ab-
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stand haben.
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3
/h Luft erforder-
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DEUTSCH
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