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Waage PXP Serie

11. EINHALTUNG

Die Einhaltung der folgenden Normen wird durch das entsprechende Zeichen auf dem Produkt
angezeigt.
Kennzeichen
Standard
Dieses Produkt entspricht den EU-Richtlinien 2014/30/EU (EMC), 2014/35/EU (LVD)
und 2014/31/EU (NAWI). Die EU-Konformitätserklärung ist online unter
www.ohaus.com/ce verfügbar.
EN 61326-1, AS/NZS 61010-1
CAN / CSA-C22.2 Nr. 61010-1
UL Std. Nr. 61010-1
Wichtiger Hinweis für verifizierte Waagen in der EU
Wenn das Gerät im Handel oder in einer gesetzlich geregelten Anwendung verwendet wird, muss es
gemäß den örtlichen Vorschriften für Gewichte und Maßnahmen aufgestellt, geprüft und versiegelt
werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass alle relevanten gesetzlichen
Anforderungen erfüllt werden.
Am
Herstellungsort
Kennzeichnung auf dem Typenschild.
Wägeinstrumente, die in zwei Stufen verifiziert werden müssen, haben keine zusätzliche Metrologie-
Markierung auf dem Typenschild. Die zweite Stufe der Konformitätsbewertung muss von den
zuständigen Eichbehörden durchgeführt werden.
Wenn nationale Vorschriften die Gültigkeitsdauer der Verifizierung begrenzen, muss der Benutzer der
Waage den Zeitraum der erneuten Überprüfung strikt einhalten und das Eichamt informieren.
Da die Prüfanforderungen je nach Jurisdiktion unterschiedlich sind, sollte sich der Käufer an seine
örtliche Eichbehörde wenden, wenn er mit den Anforderungen nicht vertraut ist.
geprüfte
Wägeinstrumente
tragen
die
folgende
DE-41
zusätzliche
Metrologie-

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