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Bosch Plena Voice Alarm System Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 119

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Plena Voice Alarm System | Installations- und Bedienungsanleitung | IEC60849
IEC60849 -7.2 Zu führende Aufzeichnungen
Tabelle 18: IEC 60849 - 7.2 Zu führende Aufzeichnungen
Anforderung
Installation, Systemlogbuch und
Wartungsaufzeichnungen müssen vom
Endbenutzer und/oder vom Unternehmen, das
vom Endbenutzer mit der Wartung beauftragt
wurde, in Übereinstimmung mit den
maßgeblichen internationalen und nationalen
Normen geführt werden.
Diese Aufzeichnungen müssen mindestens
Folgendes beinhalten:
a
Installation
1
Einzelheiten zu den Positionen sämtlicher
Elemente der Anlage.
2
"Ist-Installations"-Leistungsmessung des
Systems, einschließlich:
Gemessene Lautsprecherbelastung
pro Linie im Notfallmodus.
Einstellungen aller einstellbaren
Elemente des Systems, einschließlich
Ausgangspegel der Verstärker.
Schalldruckpegel.
Verständlichkeitsmessung.
b
Systemlogbuch. Ein solides, gebundenes
Buch muss geführt werden, in dem die
Benutzung des Systems und die
Fehlerereignisse zusammen mit sämtlichen
verfügbaren automatisch erzeugten
Aufzeichnungen erfasst werden müssen,
einschließlich:
1
Systembenutzungsdaten und -zeiten.
2
Einzelheiten zu durchgeführten Tests und
Routineüberprüfungen.
3
Zeit und Datum jedes einzelnen
aufgetretenen Fehlers.
4
Einzelheiten zum gefundenen Fehler und
den Umständen, unter denen er gefunden
wurde (z.B. während Routinewartung).
5
Getroffene Korrekturmaßnahme oder
Lösung.
6
Datum, Zeit und Name der für das System
zuständigen Person.
7
Gegenzeichnung der verantwortlichen
Personen, falls irgendwelche Fehler
aufgetreten oder korrigiert worden sind.
Bosch Security Systems | 2006-06 | 9922 141 10377 de
Erfüllung
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung des Installateurs.
Verantwortung der von der Person oder der
Körperschaft, die die Räumlichkeiten kontrolliert,
ernannten Person (siehe 4.2).
de | 119
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