Anwendung:
– Es dürfen keine sichtbaren Schäden (z. B.
Verformungen, Risse, starker Verschleiß,
Haarrisse) an den Gabeln (1) und anderen
Hebevorrichtungen vorliegen.
– Prüfen, ob sich an den Rädern und La-
strädern (2) Fäden, Fasern oder andere
Objekte befinden, die die Freigängigkeit der
Räder behindern könnten.
– Die Arretierung (4) muss geschlossen sein.
Kontrollen und Maßnahmen vor Arbeitsbeginn
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