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Inbetriebnahme und Überprüfung
Überprüfung des Betriebs einer Sicherheitsfunktion
Laut IEC 61508, EN IEC 62061 und EN ISO 13849 ist es erforderlich, dass der
Endmonteur der Maschine den Betrieb einer Sicherheitsfunktion im Rahmen einer
Abnahmeprüfung überprüft. Die Abnahmeprüfungen für die Standard-Sicherheits-
funktionen des Antriebs werden in den Antriebshandbüchern beschrieben. Die
Prüfungen für optionale Sicherheitsfunktionen werden in den Handbüchern der
jeweiligen Optionen beschrieben.
Die Abnahmeprüfung muss durchgeführt werden:
• bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktionen,
• nach allen Änderungen in Bezug auf die Sicherheitsfunktion (Verdrahtung, Kom-
ponenten, Einstellungen usw.)
• nach jeder Wartungsarbeit im Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion.
Autorisierte Person
Die Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion muss von einer autorisierten Person
durchgeführt werden, die über das Fachwissen hinsichtlich der Sicherheitsfunktion
verfügt. Der Prüfbericht muss von der autorisierten Person erstellt und unterzeichnet
werden.
Abnahmeprüfberichte
Unterzeichnete Abnahmeprüfberichte müssen dem Serviceheft/Unterlagen der
Maschine beigelegt werden. Der Bericht muss eine Dokumentation der Inbe-
triebnahme-Maßnahmen und Prüfergebnisse sowie Verweise auf Störungsberichte
und die Behebung von Störungen enthalten. Jede neue Abnahmeprüfung, die
aufgrund von Veränderungen oder Wartungsmaßnahmen durchgeführt wurde, muss
im Serviceheft/Unterlagen verzeichnet werden.
Inbetriebnahme und Überprüfung