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Fehlerbehebung / Technische Un - Siemens AX75 Benutzerhandbuch

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Lizenzvertrag
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trag endet sofort und automatisch, soweit Sie ge-
gen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages
verstoßen. Trotz Beendigung dieses Lizenzvertra-
ges bleiben die Ziffern 2, 5, 6, 7, 9, 12 und 13
wirksam.
7.
Sie erkennen an, dass die Lizenzierung der
Lizenzierten Software „AS IS" unter Ausschluss
jeglicher Haftung und Gewähr erfolgt. Weder
Siemens, ihre Konzerngesellschaften noch ihre Li-
zenzgeber gewährleisten, ausdrücklich oder kon-
kludent, dass sich die Lizenzierte Software für
einen bestimmten Zweck eignet oder keine
Schutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder
sonstige Rechte Dritter verletzt.
Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die Li-
zenzierte Software bestimmte Funktionalitäten
oder Anforderungen erfüllt bzw. fehler- oder stö-
rungsfrei funktioniert. Etwaige Informationen oder
Äußerungen von oder im Namen von Siemens be-
gründen keine Haftung im Hinblick auf diesen Li-
zenzvertrag. Sie tragen die gesamte
Verantwortung für die Installation und Nutzung der
Lizenzierten Software.
8.
Siemens übernimmt nur die in diesem Li-
zenzvertrag ausdrücklich genannten Pflichten.
9.
HAFTUNGSBEGRENZUNG. In jedem Fall
ist die Haftung von Siemens, ihren Mitarbeitern,
Konzerngesellschaften und Lizenzgebern für Er-
satzbeschaffung, Schäden am Eigentum, entgan-
genen Gewinn, Verlust von Daten,
Betriebsunterbrechung und für sonstige direkte
oder indirekte Schäden, gleich welchen Rechts-
grundes, ausgeschlossen.. Dies gilt nicht, soweit -
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes oder für Personenschäden - zwin-
gend gehaftet wird.

10. FEHLERBEHEBUNG / TECHNISCHE UN-

TERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen
keinen Anspruch auf Fehlerbehebung oder sonsti-
ge technische Unterstützung durch Siemens, eine
ihrer Konzerngesellschaften oder Lizenzgeber.
Siemens bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, An-
regungen, Bemerkungen oder Kommentare von
Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte Software unbe-
schränkt zu nutzen, insbesondere für die Herstel-
lung, Vermarktung, den Service der Lizenzierten
Software oder anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN.
Die Lizenzierte Software einschließlich techni-
scher Daten unterliegt den Exportkontrollvorschrif-
ten der Bundesrepublik Deutschland, der
Europäischen Union (EU), der USA und gegebe-
nenfalls denen weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import-
und Exportvorschriften einzuhalten, insbesondere
verpflichten Sie sich, soweit Exportkontrollvor-
schriften dies erfordern, keine Lizenzierte Software
oder Teile davon zu exportieren oder zu re-expor-
tieren, weder nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord
Korea, Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Einwohner
oder Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden
den Export von Produkten, Software und Dienstlei-
stungen Beschränkungen oder Verboten unterwor-
fen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
Der Gerichtsstand ist München, sofern Sie ein
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag er-
setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ih-
nen und Siemens hinsichtlich der Lizenzierten
Software. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertra-
ges gehen etwaigen widersprechenden Bedingun-
gen vor. Es besteht aber die Möglichkeit, dass
noch zusätzliche Bedingungen ergänzend verein-
bart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein
oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Glei-
che gilt, falls der Vertrag eine Regelungslücke ent-
hält. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfül-
lung der Regelungslücke soll eine Regelung gel-
ten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei
Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf
die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B. Erben, An-
wendung. Soweit eine Partei dieses Lizenzvertrag-
es bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von ihr
zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht, ist
dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu interpre-
tieren. Unbeschadet der Regelungen dieses
Lizenzvertrages bleibt es Siemens, ihren
Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern vorbe-
halten, ihre gesetzmäßigen Ansprüche, insbeson-
dere aus dem jeweiligen Urheberrecht oder
Markenrecht, geltend zu machen.

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