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Fehlerbehebung/Technische - Siemens c72 Bedienungsanleitung

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Lizenzvertrag

10. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE

UNTERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag
gibt Ihnen keinen Anspruch auf Fehlerbehe-
bung oder sonstige technische Unterstüt-
zung durch BenQ, eine ihrer
Konzerngesellschaften oder Ihren
Lizenzgeber.
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei,
Anregungen, Bemerkungen oder Kommen-
tare von Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte
Software unbeschränkt zu nutzen, insbe-
sondere für die Herstellung, Vermarktung,
den Service der Lizenzierten Software oder
anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIF-
TEN. Die Lizenzierte Software einschließlich
technischer Daten unterliegt den Exportkon-
trollvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland, der Europäischen Union (EU),
der USA und gegebenenfalls denen weiterer
Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Im-
port- und Exportvorschriften einzuhalten,
insbesondere verpflichten Sie sich, soweit
Exportkontrollvorschriften dies erfordern,
keine Lizenzierte Software oder Teile davon
zu exportieren oder zu re-exportieren, weder
nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea,
Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Einwoh-
ner oder Staatsbürger), bei denen staatliche
Behörden den Export von Produkten, Soft-
ware und Dienstleistungen Beschränkungen
oder Verboten unterworfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deut-
sches Recht unter Ausschluss jeglichen Kol-
lisionsrechts. Der Gerichtsstand ist
München, sofern Sie ein Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzver-
trag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen
zwischen Ihnen und BenQ hinsichtlich der
Lizenzierten Software. Die Bestimmungen
dieses Lizenzvertrages gehen etwaigen wi-
dersprechenden Bedingungen vor. Es be-
steht aber die Möglichkeit, dass noch
zusätzliche Bedingungen ergänzend verein-
bart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchführbar sein oder werden, so wird die
Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen hier-
durch nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls
der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführ-
baren Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Regelungslücke soll eine Regelung gelten,
die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschlie-
ßenden gewollt haben oder nach dem Sinn
und Zweck des Vertrages gewollt haben
würden, sofern sie bei Vertragsabschluss
den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch
auf die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B.
Erben, Anwendung. Soweit eine Partei die-
ses Lizenzvertrages bei einem Vertrags-
bruch der Gegenseite von ihr zustehenden
Rechten keinen Gebrauch macht, ist dies
nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu inter-
pretieren. Unbeschadet der Regelungen
dieses Lizenzvertrages bleibt es BenQ, ih-
ren Konzerngesellschaften oder Lizenzge-
bern vorbehalten, ihre gesetzmäßigen
Ansprüche, insbesondere aus dem jeweili-
gen Urheberrecht oder Markenrecht, geltend
zu machen.

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