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Fehlerbehebung / Technische - Siemens me75 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvertrag

10. FEHLERBEHEBUNG / TECHNISCHE

UNTERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag
gibt Ihnen keinen Anspruch auf Fehlerbehe-
bung oder sonstige technische Unterstützung
durch Siemens, eine ihrer Konzerngesell-
schaften oder Lizenzgeber.
Siemens bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei,
Anregungen, Bemerkungen oder Kommentare
von Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte Soft-
ware unbeschränkt zu nutzen, insbesondere
für die Herstellung, Vermarktung, den Service
der Lizenzierten Software oder anderer Pro-
dukte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN.
Die Lizenzierte Software einschließlich tech-
nischer Daten unterliegt den Exportkontroll-
vorschriften der Bundesrepublik Deutschland,
der Europäischen Union (EU), der USA und
gegebenenfalls denen weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import-
und Exportvorschriften einzuhalten, insbe-
sondere verpflichten Sie sich, soweit Export-
kontrollvorschriften dies erfordern, keine Li-
zenzierte Software oder Teile davon zu ex-
portieren oder zu re-exportieren, weder nach
Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Sudan
oder Syrien noch in andere Länder (einschließ-
lich der Überlassung an Einwohner oder
Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden
den Export von Produkten, Software und
Dienstleistungen Beschränkungen oder Ver-
boten unterworfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deut-
sches Recht unter Ausschluss jeglichen Kol-
lisionsrechts. Der Gerichtsstand ist München,
sofern Sie ein Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzver-
trag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen
zwischen Ihnen und Siemens hinsichtlich der
Lizenzierten Software. Die Bestimmungen
dieses Lizenzvertrages gehen etwaigen wider-
sprechenden Bedingungen vor. Es besteht
aber die Möglichkeit, dass noch zusätzliche
Bedingungen ergänzend vereinbart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise unwirksam oder nicht durch-
führbar sein oder werden, so wird die Gültig-
keit oder übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls der Ver-
trag eine Regelungslücke enthält. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege-
lungslücke soll eine Regelung gelten, die,
soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsschließenden gewollt
haben oder nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei
Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch
auf die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B.
Erben, Anwendung. Soweit eine Partei dieses
Lizenzvertrages bei einem Vertragsbruch der
Gegenseite von ihr zustehenden Rechten
keinen Gebrauch macht, ist dies nicht als
Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Hand-
lungen der anderen Partei zu interpretieren.
Unbeschadet der Regelungen dieses Lizenz-
vertrages bleibt es Siemens, ihren Konzernge-
sellschaften oder Lizenzgebern vorbehalten,
ihre gesetzmäßigen Ansprüche, insbeson-
dere aus dem jeweiligen Urheberrecht oder
Markenrecht, geltend zu machen.

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