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Fehlerbehebung/Technische Un - Siemens AF51 Bedienungsanleitung

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10. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE UN-

TERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen
keinen Anspruch auf Fehlerbehebung oder sonsti-
ge technische Unterstützung durch BenQ, eine ih-
rer Konzerngesellschaften oder Ihren Lizenzgeber.
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anre-
gungen, Bemerkungen oder Kommentare von Ih-
nen in Bezug auf die Lizenzierte Software
unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für die Her-
stellung, Vermarktung, den Service der Lizenzier-
ten Software oder anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN.
Die Lizenzierte Software einschließlich techni-
scher Daten unterliegt den Exportkontrollvorschrif-
ten der Bundesrepublik Deutschland, der
Europäischen Union (EU), der USA und gegebe-
nenfalls denen weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import-
und Exportvorschriften einzuhalten, insbesondere
verpflichten Sie sich, soweit Exportkontrollvor-
schriften dies erfordern, keine Lizenzierte Software
oder Teile davon zu exportieren oder zu re-expor-
tieren, weder nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord
Korea, Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Einwohner
oder Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden
den Export von Produkten, Software und Dienst-
leistungen Beschränkungen oder Verboten unter-
worfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
Der Gerichtsstand ist München, sofern Sie ein
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag er-
setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ih-
nen und BenQ hinsichtlich der Lizenzierten
Software. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertra-
ges gehen etwaigen widersprechenden Bedingun-
gen vor. Es besteht aber die Möglichkeit, dass
noch zusätzliche Bedingungen ergänzend verein-
bart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein
oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Glei-
che gilt, falls der Vertrag eine Regelungslücke ent-
hält. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfül-
lung der Regelungslücke soll eine Regelung gel-
ten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei
Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf
die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B. Erben, An-
wendung. Soweit eine Partei dieses Lizenzvertra-
ges bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von
ihr zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht,
ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu interpretie-
ren. Unbeschadet der Regelungen dieses Lizenz-
vertrages bleibt es BenQ, ihren
Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern vorbe-
halten, ihre gesetzmäßigen Ansprüche, insbeson-
dere aus dem jeweiligen Urheberrecht oder
Markenrecht, geltend zu machen.
Hergestellt von BenQ Mobile GmbH & Co. OHG
unter Lizenz der Siemens AG.
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A31008-H2950-A2-3-19

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