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Fehlerbehebung/Technische Un - Siemens al21 Bedienungsanleitung

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jeglicher Haftung und Gewähr erfolgt. Weder
BenQ, ihre Konzerngesellschaften noch ihre Li-
zenzgeber gewährleisten, ausdrücklich oder kon-
kludent, dass sich die Lizenzierte Software für
einen bestimmten Zweck eignet oder keine
Schutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder
sonstige Rechte Dritter verletzt.
Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die Li-
zenzierte Software bestimmte Funktionalitäten
oder Anforderungen erfüllt bzw. fehler- oder stö-
rungsfrei funktioniert. Etwaige Informationen oder
Äußerungen von oder im Namen von BenQ be-
gründen keine Haftung im Hinblick auf diesen Li-
zenzvertrag. Sie tragen die gesamte
Verantwortung für die Installation und Nutzung der
Lizenzierten Software.
8.
BenQ übernimmt nur die in diesem
Lizenzvertrag ausdrücklich genannten Pflichten.
9.
HAFTUNGSBEGRENZUNG. In jedem Fall
ist die Haftung von BenQ, ihren Mitarbeitern, Kon-
zerngesellschaften und Lizenzgebern für Ersatz-
beschaffung, Schäden am Eigentum, entgangenen
Gewinn, Verlust von Daten, Betriebsunterbre-
chung und für sonstige direkte oder indirekte Schä-
den, gleich welchen Rechtsgrundes,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit - z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes oder für Personenschäden - zwingend gehaftet
wird.

10. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE UN-

TERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen
keinen Anspruch auf Fehlerbehebung oder sonsti-
ge technische Unterstützung durch BenQ, eine ih-
rer Konzerngesellschaften oder Ihren Lizenzgeber.
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anre-
gungen, Bemerkungen oder Kommentare von Ih-
nen in Bezug auf die Lizenzierte Software
unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für die Her-
stellung, Vermarktung, den Service der Lizenzier-
ten Software oder anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN. Die
Lizenzierte Software einschließlich technischer
Daten unterliegt den Exportkontrollvorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen
Union (EU), der USA und gegebenenfalls denen
weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import-
und Exportvorschriften einzuhalten, insbesondere
verpflichten Sie sich, soweit Exportkontrollvor-
schriften dies erfordern, keine Lizenzierte Software
oder Teile davon zu exportieren oder zu re-expor-
tieren, weder nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord
Korea, Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Einwohner
oder Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden
den Export von Produkten, Software und Dienst-
leistungen Beschränkungen oder Verboten unter-
worfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
Der Gerichtsstand ist München, sofern Sie ein
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag er-
setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ih-
nen und BenQ hinsichtlich der Lizenzierten
Software. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertra-
ges gehen etwaigen widersprechenden Bedingun-
gen vor. Es besteht aber die Möglichkeit, dass
noch zusätzliche Bedingungen ergänzend verein-
bart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein
oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Glei-
che gilt, falls der Vertrag eine Regelungslücke ent-
hält. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfül-
lung der Regelungslücke soll eine Regelung gel-
ten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei
Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf
die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B. Erben, An-
wendung. Soweit eine Partei dieses Lizenzvertra-
ges bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von
ihr zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht,
ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu interpretie-
ren. Unbeschadet der Regelungen dieses Lizenz-
vertrages bleibt es BenQ, ihren
Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern vorbe-
halten, ihre gesetzmäßigen Ansprüche, insbeson-
dere aus dem jeweiligen Urheberrecht oder
Markenrecht, geltend zu machen.
16
A31008-H3250-A2-2-19

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