Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantieurkunde (Österreich); Lizenzvertrag - Siemens AX75 Benutzerhandbuch

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für AX75:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Garantieurkunde (Österreich)
26
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflich-
ten ist jedoch auf den vertragstypischen, vor-
hersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bit-
te an unseren Online Support im Internet
www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Garantieurkunde
(Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthal-
ten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrach-
te Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie aus-
geschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zu-
rückgeliefert werden, gehen in das Eigentum
von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen Uni-
on erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist
die Siemens AG Österreich, Telefonservice,
Quellenstraße 2, 1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche als die
in dieser Herstellergarantie genannten sind
ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für Be-
triebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und
den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kun-
den aufgespielter Software oder sonstiger In-
formationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
len des Vorsatzes oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bit-
te an unseren Online Support im Internet
www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag wird zwischen Ihnen und der
Siemens Aktiengesellschaft Deutschland
(„Siemens") geschlossen. Dieser Lizenzvertrag be-
rechtigt Sie, die unter Ziffer 1 genannte lizenzierte
Software („Lizenzierte Software") nach Maßgabe
der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Die
Software kann je nach Einzelfall auch aus dem In-

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis