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Koppe Rigoletto Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 6

Inhaltsverzeichnis

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1. AUFSTELLUNG
Da es sich bei diesem Ofen um ein technisches Gerät handelt, sind für dessen Verkauf, Aufstellung,
Anschluß und Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird hier
vorausgesetzt, dass Aufstellung und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb erfolgt und die Angaben
des Herstellers sowie die jeweils gültigen baurechtlichen Vorschriften und technischen Regeln
beachtet und angewendet werden.
1.1 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den
Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt somit auch nicht deren Eigenschaften.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen Wohnraum
zugelassen und eignet sich daher nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte
Wohnung oder eines Hauses.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem
Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät Sie über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft
den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme durch. Der Kaminofen ist
anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den
regionalen Vorschriften zu installieren.
Prüfen Sie auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft
versorgt wird. Um eine einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine
ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus dem Aufstellungsraum notwendig. Die Feuerstätte
darf nicht verändert werden.
1.2 Berechnung des Wärmebedarfs
Die
richtige
Größenwahl
des
Kaminofens
unter
Anpassung
der
gegebenen
Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen des Betreibers ist wesentlich für eine gute
Funktion
und
den
wirtschaftlichen
Betrieb
der
Feuerstätte.
Deshalb
ist
eine
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum vom Installateur durchzuführen. Bis zu einem
Rauminhalt von 150 m³ kann der Installateur das einfache Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs
von Einzelräumen nach DIN 18893 anwenden. Bei größeren Räumen ab 200 m³ Rauminhalt muss
die DIN EN 12831 angewandt werden, ab 150 m³ ist diese Anwendungen als Empfehlung
festgeschrieben.
1.3 Anforderungen an den Schornstein
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder
Schornsteinfegermeister beauftragen. Vor Aufstellen oder Einbau ist der Schornstein auf seine
Größe und Güte nach den bestehenden örtlichen Vorschriften zu prüfen (DIN 18160, Teil 1) und ggf.
nach DIN EN 13384 zu berechnen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist vom Anschluss an
den richtigen Schornstein abhängig. Es ist darauf zu achten, dass alle in den gleichen Schornstein
führenden Öffnungen, wie z. B. Ofen- und Schornsteinreinigungsöffnungen, geschlossen sind.
1.4 Schornsteinzug
Das Zugverhalten kann durch einen zu großen oder zu kleinen Schornsteinquerschnitt sowie durch
eine wirksame Schornsteinhöhe von weniger als 4,50m beeinträchtigt werden. Die wirksame
Schornsteinhöhe ist der Abstand zwischen der Abgaseinführung in den Schornstein und der
Oberkante des Schornsteinkopfes.
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mind. 12 Pa bis max. 20
Pa bei der Nennwärmeleistung von 7 KW. Bei Überschreiten des angegebenen max.
Förderdruckes nimmt das Gerät durch Überbelastung Schaden und es steigen die Emissionen der
Feuerstätte.
Lassen Sie den Kamin von Ihrem Schornsteinfeger am besten bereits vor Installation überprüfen
und berechnen. Die Zugmessung am Heizgerät muß hierbei im Abstand von max.10 cm nach dem
Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen. Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der
Zugmeßdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten Kaminzug schnell und
problemlos bescheinigen können. (vgl. hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten":
Daten für die Schornsteinbemessung). Bei Überschreitung des angegebenen Maximalwertes von 20
Pa ist ein Förderdruckbegrenzer nach Maßgabe der einschlägigen Normen einzubauen!
Sollte der Wert von mind. 12 Pa bis. max. 20 Pa unter- oder überschritten werden, ist ein
ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes nicht mehr gegeben und es wird keine
Gewährleistung übernommen.
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