Sicherheitstechnische Ausrüstung
Allgemein
RENDAMAX 2700
Kesselleistung
STB Werkseinstellung
Wassermangelsicherung
Ausdehnungsgefäss
Max. Druckbegrenzer
Min. Druckbegrenzer
Sicherheitsventil
Entspannungstopf
erforderlich
nicht erforderlich
*
Siehe allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise nach
EN 12828:2003
Sicherheitsventil
Jeder Wärmeerzeuger einer Heizungs-
anlage muss zum Schutz gegen Über-
schreiten des maximalen Betriebs-
druckes durch mindestens ein Sicher-
heitsventil abgesichert sein.
Das Sicherheitsventil muss am
Wärmeerzeuger oder in seiner un-
mittelbaren Nähe in der Vorlauf-
leitung eingebaut sein ohne
Absperrung zwischen Wärmeerzeuger
und Sicherheitsventil.
Es müssen Vorrichtungen vorhanden
sein, dass das Sicherheitsventil ge-
fahrlos und zufriedenstellend ablassen
kann. Dieses kann ein Auslassstutzen
des Sicherheitsventiles sein.
20
Pos.
10
2
14
6
4
17
Entspannungstöpfe
Besondere Vorkehrungen können für
Wärmeerzeuger über 300 kW not-
wendig sein. Die Ausblasleitung des
Sicherheitsventils muss mit einem
Entspannungstopf in der Nähe des
Ventils und mit einer im Freien Dampf-
Ausblasleitung versehen sein.
Ausnahme:
Entspannungstöpfe sind nicht not-
wendig in Fällen, in denen jeder
Wärmeerzeuger mit einem zu-
sätzlichen Temperatur- und Druck-
begrenzer ausgerüstet ist
(Verriegelter Eingang).
Druckbegrenzer
Jeder Wärmeerzeuger mit einer Nenn-
wärmeleistung über 300 kW ist mit
einem Sicherheits - Druckbegrenzer
auszurüsten. Dieser Druckbegrenzer
muss die Beheizung bzw. Brennstoff-
zufuhr bei unzulässiger Drucker-
höhung abschalten und gegen selbst-
tätiges Wiedereinschalten verriegeln
(Verriegelter Eingang).
Der Druckbegrenzer muss so einge-
stellt sein, dass er vor dem Sicher-
heitsventil anspricht.
300 kW
100 °C
*
*
Wassermangelsicherung
Jede geschlossene Heizungsanlage,
mit Ausnahme von Anlagen mit
Elektrodenkessel, sowie Anlagen auf
der Sekundärseite eines Wärme-
tauschers, müssen mit einem
Wasserstandsbegrenzer oder einer
entsprechenden Einrichtung ( z b
Mindestdruckbegrenzer oder Durch-
flussbegrenzer), welche die Wärmezu-
fuhr zur Heizfläche des Wärmeer-
zeugers, zum Schutz der Anlage, vor
einem unzulässigen Temperatur-
anstieg abschalten, ausgerüstet sein.
Eine Wassermangelsicherung ist bei
Wärmeerzeuger bis 300 kW Nenn-
wärmeleistung nicht erforderlich, wenn
sichergestellt ist, dass eine unzu-
lässige Aufheizung im Falle von
Wassermangel nicht auftreten kann.
Für den Fall, dass der Kessel höher ist
als die meisten Heizkörper, ist eine
Wassermangelsicherung oder andere
geeignete Einrichtung bei allen
Wärmeerzeuger notwendig.