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IKA C 200 Betriebsanleitung Seite 7

Kalorimetersystem
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von 330 bar und einer Dichtigkeitsprüfung
mit Sauerstoff von 30 bar unterzogen.
• Die Aufschlussgefäße sind Versuchsautoklaven
und müssen nach jeder Verwendung von ei-
nem Sachkundigen geprüft werden.
Unter einer einzelnen Verwendung ist auch
eine Versuchsreihe zu verstehen, die bei etwa
gleicher Beanspruchung hinsichtlich Druck und
Temperatur durchgeführt wird. Versuchsau-
toklaven müssen in besonderen Kammern (C
2000, C 5000, C 7000, C 200) betrieben wer-
den.
• Die Aufschlussgefäße sind wiederkehrenden
Prüfungen (innere Prüfungen und Druckprüfun-
gen) durch den Sachkundigen zu unterziehen,
deren Zeitpunkt aufgrund der Erfahrungen, der
Betriebsweise und des Beschickungsgutes vom
Betreiber festzulegen ist.
• Die Konformitätserklärung wird ungültig,
wenn an den Versuchsautoklaven me-
chanische Veränderungen vorgenommen
werden oder wenn infolge sehr starker
Korrosion (z. B. Lochfraß durch Haloge-
ne) die Festigkeit nicht mehr gewährleis-
tet ist.
• Besonders die Gewinde am Körper des Auf-
schlussgefäßes und der Überwurfmutter un-
terliegen einer hohen Beanspruchung und sind
darum regelmäßig auf Verschleiß zu kontrollie-
ren.
• Der Zustand der Dichtungen ist zu kontrollie-
ren und durch eine Dichtigkeitsprüfung die
Funktion sicherzustellen (Betriebsanleitung des
Aufschlussgefäßes beachten!).
• Druckprüfungen und Servicearbeiten am Auf-
schlussgefäß dürfen nur von Sachkundigen
vorgenommen werden.
• Wir schreiben vor, das Aufschlussgefäß
nach jeweils 1000 Versuchen oder nach
einem Jahr oder je nach Anwendung auch
früher zur Überprüfung, ggf. zur Repara-
tur in unser Werk einzusenden.
• Sachkundiger im Sinne dieser Betriebsanleitung
ist nur, wer
1. auf Grund seiner Ausbildung, seiner Kenntnisse
und seiner durch praktische Tätigkeit gewonne-
nen Erfahrungen die Gewähr dafür bietet, dass
er die Prüfungen ordnungsgemäß durchführt,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
3. hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen
unterliegt,
4. falls erforderlich, über geeignete Prüfeinrich-
tungen verfügt,
5. einen geeigneten Nachweis für die in 1. ge-
nannten Vorraussetzungen erbringt.
• Für den Betrieb von Druckbehältern sind die
nationalen Richtlinien und Gesetze zu berück-
sichtigen!
• Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen
in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, ord-
nungsgemäß zu betreiben, zu überwachen,
notwendige Instandhaltungs- und Instandset-
zungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und
die den Umständen nach erforderlichen Sicher-
heitsmaßnahmen zu treffen.
• Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden,
wenn er Mängel aufweist, durch die Beschäf-
tigte oder Dritte gefährdet werden. Die Druck-
geräterichtlinie können Sie im Carl Heymanns
Verlag oder Beuth Verlag beziehen.
• Die Sauerstoffstation C 248 muss mindestens
1,5 m vom Kalorimeter entfernt aufgestellt werden.
Zum Schutz des Gerätes
• Spannungsangabe des Typenschildes muss mit
Netzspannung übereinstimmen.
• Abnehmbare Geräteile müssen wieder am Ge-
rät angebracht werden, um das Eindringen von
Fremdkörpern, Flüssigkeiten etc. zu verhindern.
• Vermeiden Sie Stöße und Schläge auf Gerät
oder Zubehör.
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