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Sicherheitsüberprüfung; Montage Und Inbetriebnahme; Aufstellungsrichtlinien - Nussbaum 4.80 H Rm Betriebsanleitung Und Prüfbuch

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8. Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung ist zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der
Hubanlage erforderlich. Sie ist durchzuführen:
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Aufstellen der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt "Einmalige Sicherheitsüberprüfung"
2. Nach der ersten Inbetriebnahme regelmäßig in Abständen von längstens einem Jahr
Verwenden Sie das Formblatt "Regelmäßige Sicherheitsüberprüfung"
3. Nach Änderungen an der Konstruktion der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt "Außerordentliche Sicherheitsüberprüfung"
Die einmalige und regelmäßige Sicherheitsüberprüfung muß von einem
Sachkundigen durchgeführt werden. Es wird empfohlen gleichzeitig eine
Wartung vorzunehmen.
Nach Änderungen der Konstruktion (zum Beispiel Veränderung der
Tragfähigkeit oder Veränderung der Hubhöhe) und nach wesentlichen
Instandsetzungen an tragenden Teilen (z. B. Schweißarbeiten) ist eine
Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich (außerordentliche
Sicherheitsüberprüfung)
Dieses Prüfbuch enthält Formulare mit aufgedrucktem Prüfplan für die
Sicherheitsüberprüfung. Verwenden Sie bitte das entsprechende Formular,
protokollieren Sie den Zustand der geprüften Hebebühne und belassen Sie das
vollständig ausgefüllte Formular in diesem Prüfbuch.

9. Montage und Inbetriebnahme

9.1 Aufstellungsrichtlinien

• Die Aufstellung der Hebebühne erfolgt durch geschulte Monteure des Herstellers
oder der Vertragshändler. Falls der Betreiber über entsprechend geschulte Monteure
verfügt, kann die Hebebühne auch von ihm aufgestellt werden. Die Aufstellung ist
gemäß der Montageanleitung durchzuführen.
• Die serienmäßige Hebebühne darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen oder
Waschhallen aufgestellt werden.
• Vor der Aufstellung ist ein ausreichendes Fundament nachzuweisen oder gemäß den
Richtlinien des Fundamentplanes zu erstellen (siehe Fundamentplan). Der
Aufstellplatz muß plan eben sein. Fundamente im Freien und in Räumen, in denen
mit Winterwitterung oder Frost zu rechnen ist, sind frosttief zu gründen.
Betriebsanleitung und Prüfbuch
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4.80 H RM
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