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Gewährleistung
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Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom AG oder
Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations-
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Ei-
gentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeb-
licher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemä-
ße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewah-
rung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen,
fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Ver-
brauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumu-
latoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsend-
gerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die T-Service
Hotline 0180 5 1990 wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro an-
gefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom. Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere
Vorgehen
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