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Gewährleistung
Haben Sie das Produkt direkt bei der Deutschen Telekom,
z. B. im T-Punkt oder beim T-Versand, gekauft, gilt folgende
Gewährleistung:
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 24 Monaten
ab der Übergabe.
Der Käufer hat im Mangelfall das Recht Nacherfüllung zu verlangen.
Die Deutsche Telekom AG kann statt nachzubessern, Ersatzgeräte
liefern. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der
Deutschen Telekom AG über.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung innerhalb der Gewährleistungszeit kann der Käufer entweder
Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten und Schadensersatz verlangen, sofern der Mangel von
der Deutschen Telekom AG zu vertreten ist.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG
unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewähr-
leistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung
(Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder
nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die
durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausges-
chlossen ist der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z.B.
Druckerpatronen, und wiederaufladbarer Batterien (Akkumulatoren).
Behebt unsere Servicestelle anerkannte gewährleistungspflichtige
Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und
Versandkosten für den billigsten Rückversand innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deutschen
Telekom AG.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem
Fachmarkt gekauft, gilt folgende Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistung-
sverpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben
haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 24 Monaten
ab der Übergabe.
Der Käufer hat im Mangelfall das Recht Nacherfüllung zu verlangen.
Der Fachhändler kann statt nachzubessern, Ersatzgeräte liefern.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Fachhändlers über.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung innerhalb der Gewährleistungszeit kann der Käufer entweder
Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten und Schadensersatz verlangen, sofern der Mangel von
dem Fachhändler zu vertreten ist.
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