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Garantie Auf Centurion Fahrräder - Centurion E-Fire Sport 410 Originalbetriebsanleitung

E-bikes
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Garantie auf CENTURION Fahrräder
Mit dem Kauf Ihres CENTURION Fahrrades erwerben Sie eine weit über
die gesetzlichen Bestimmungen hinausreichende Garantie (ab Datum
des Erstkaufes).
-
Eine lebenslange* Garantie auf Bruch für alle Aluminium- sowie
Carbonrahmen für die Kategorien Kids, Street, Cross, XC/Marathon
und All-Mountain (siehe Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch")
-
Eine fünfjährige Garantie auf Bruch für alle Aluminium- sowie
Carbonrahmen, die in keine der oben genannten Kategorien fallen
-
Eine fünfjährige Garantie auf Bruch von Aluminium- sowie
Carbon-Starrgabeln
CENTURION behält sich vor, den Rahmen/die Gabel zu reparieren oder
zu ersetzen.
Sollte das betreffende Rahmen-/Gabelmodell nicht (mehr) verfüg-
bar sein, behält sich CENTURION vor, ein gleich- oder höherwertiges
(Nachfolge-)Modell zu liefern.
Die Garantie schließt Arbeits- und Transport- sowie durch Defekte ver-
ursachte Folgekosten nicht ein.
Federgabeln, Federbeine sowie Antriebseinheiten bei Pedelecs/EPACs
(Electric Power Assisted Cycles) und andere Markenanbauteile werden
nicht über CENTURION sondern die nationalen Vertriebe der Teile-
hersteller abgewickelt.
In allen Fällen ist Ihr CENTURION-Fachhändler Ihr Ansprechpartner.
Die Garantie kann nur unter Vorlage des Original Kaufvertrages/Kauf-
belegs, des Übergabeprotokolls und des Fahrradpasses, aus dem Kauf-
datum, Fachhändleradresse, Modell und Rahmennummer hervorgehen
müssen, geltend gemacht werden. Ebenso steht unter www.centurion.de
eine Online Registrierung zur Verfügung (nicht für alle Länder). Dies gilt auch
innerhalb der gesetzlichen Garantie-/Gewährleistungsfristen.
* Die Lebensdauer eines Fahrrades beträgt zehn Jahre.
Diese zusätzliche Garantie ist auch beim Weiterverkauf eines
CENTURION Fahrrades gültig. Voraussetzung ist, dass der Weiter-
verkauf lückenlos bis zum Erstkäufer nachvollziehbar ist. Dies ist aus-
schließlich der Fall, wenn zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten
schriftliche Kaufverträge vorgewiesen werden können.
Voraussetzung für eine Anerkennung der Garantie ist der bestimmungs-
gemäße Gebrauch, eine Inspektion innerhalb der ersten fünfhundert
Kilometer oder im Laufe von sechs Monaten nach dem Kauf, dass aus-
schließlich Original-Ersatz- bzw. Zubehörteile verwendet werden und
dass Federungssysteme mindestens einmal jährlich vom CENTURION-
Fachhändler oder einem autorisierten Servicecenter gewartet werden.
Für Carbonrahmen der Typen Rennrad, Cyclocross und Mountain-
bike (bis 100 mm Federweg) besteht die oben genannte Garantie auch
bei Wettkampfeinsatz. Für alle anderen Typen besteht bei Nutzung im
Wettkampf oder anderer Überlastung kein Garantieanspruch.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, mangelnde Pflege/
Wartung, Sturz/Unfall, Überbelastung durch Überladung, unsachge-
mäße Montage und Behandlung sowie durch bauliche Veränderung
des Fahrrades (Verwendung anderer als der Original-Ersatzteile, sowie
Anbau und Umbau von (zusätzlichen) Komponenten).
Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit aller Kompo-
nenten müssen die Montagevorschriften der jeweiligen Hersteller und
die in dieser Anleitung vorgeschriebenen Wartungsintervalle genau ein-
gehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt die Garantie.
Beachten Sie auf jeden Fall die in diesem Handbuch skizzierten Prüfun-
gen bzw. den unter Umständen empfohlenen regelmäßigen Austausch
sicherheitsrelevanter Bauteile (Lenker, Vorbau etc.).
Die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Garantiebestim-
mungen sind freiwillige Leistungen von CENTURION. Diese gesetz-
lichen Rechte variieren von Land zu Land. Fragen Sie hierzu Ihren
CENTURION-Fachhändler und lesen Sie die CENTURION Original-
Betriebsanleitungen auf der beiliegenden CENTURION CD-ROM.
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