Seien Sie sich bewusst, dass sich das zulässige Anhängergewicht in Höhenlagen ändert. In
Höhenlagen von über 1.000 Meter muss die Anhängelast um 10 % pro 1.000 Meter Höhe von
dem in der Tabelle für maximales Anhängergewicht angegebenen Zuggesamtgewicht
verringert werden. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtanhängergewichts können der
Motor und das Antriebssystem beschädigt werden.