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Lenkassistent Bei Drohendem Abkommen Von Der Straße; Kollisionsvermeidungsassistent Automatischer Eingriff - Volvo XC60 Betriebsanleitung

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FAHRERUNTERSTÜTZUNG
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Themenbezogene Informationen
Lenkhilfe bei Kollisionsgefahr (S. 393)
394
Lenkassistent bei drohendem
Abkommen von der Straße
Die Unterfunktion senkt das Risiko, von der
Straße abzukommen, indem es das Fahrzeug
aktiv in die Spur zurücklenkt.
Die Funktion ist im Geschwindigkeitsbereich
65-140 km/h (40-87 mph) und auf Straßen mit
gut sichtbaren Seitenmarkierungen oder -streifen
aktiv.
Eine Kamera erfasst die farblich abgesetzten Sei-
tenmarkierungen der Fahrbahn. Wenn das Fahr-
zeug im Begriff ist, die Fahrbahn zu verlassen,
dann wird das Fahrzeug zurück auf die Fahrbahn
gelenkt. Wenn der Lenkeingriff nicht ausreicht,
um ein Abkommen von der Fahrbahn zu verhin-
dern, wird auch der Bremseingriff aktiviert.
Wenn ein Blinker eingeschaltet ist, erfolgen
dagegen keine Lenk- oder Bremseingriffe durch
das System. Auch wenn die Funktion ein aktives
Eingreifen durch den Fahrer erfasst, wird die
Funktion zunächst nicht aktiviert.
Nach einem automatischen Eingreifen erscheint
auf dem Fahrerdisplay eine entsprechende Text-
meldung.
KollisionsvermeidungsAssistent
Automatischer Eingriff
WARNUNG
Die Unterfunktion „Lenkassistent bei dro-
hendem Abkommen von der Straße" stellt
ein ergänzendes Fahrerassistenzsystem
dar und erhöht die Sicherheit beim Fah-
ren, bewältigt aber nicht alle Fahrsituatio-
nen bzw. alle denkbaren Verkehrs-, Wet-
ter- und Straßenverhältnisse.
Die Funktion kann Absperrungen, Plan-
ken oder ähnliche Hindernisse an der
Seite der Fahrbahn nicht erkennen.
Der „Lenkassistent bei drohendem
Abkommen von der Straße" kann die Auf-
merksamkeit und Urteilsfähigkeit des
Fahrers keinesfalls ersetzen, sondern die-
ser ist stets dafür verantwortlich, das
Fahrzeug sicher, mit angepasster
Geschwindigkeit, in angemessenem
Abstand zu anderen Fahrzeugen sowie
gemäß den geltenden Verkehrsregeln
und Vorschriften zu fahren.
Themenbezogene Informationen
Lenkhilfe bei Kollisionsgefahr (S. 393)

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