KONDENSATABFÜHRUNG
b
Der Neigungswinkel "i" muss stets größer sein als 3°
und der Durchmesser des Kondensablassschlauchs
stets größer als der Durchmesser des Anschlusses
an der Heizeinheit.
b
Die Einbindung in die Sammelleitung zum Abwassernetz
hat unbedingt nach den gesetzlichen Verordnungen
unter Berücksichtigung örtlicher Bestimmungen zu
erfolgen.
b
Indem Sie den Siphon vor Einschalten des Kessels
mit Wasser füllen, vermeiden Sie während der
ersten Betriebsminuten des Kessels Emissionen von
Verbrennungsprodukten.
b
Das Kondenswasser von Kessel und Kamin sollten
der gleichen Ablassleitung zugeführt werden.
b
Der Auflagebereich des Kesseluntergestells muss
waagrecht und eben sein, um die Kondensatabführung
zu erleichtern.
b
Etwaige Neutralisationseinrichtungen des Kondensats
werden nach dem Siphon angeschlossen. Um die
Wirkungsdauer der Neutralisationsfüllung berechnen
zu können, müssen Sie den Verbrauchszustand des
Neutralisationsgranulats nach einem Betriebsjahr
auswerten. Sie können dann anhand dieser
Information die Gesamtdauer der Füllung bestimmen.
30
INSTALLATEUR
i≥3°
i
Kesselkondensat
Kaminkondensat
zum Ablass
oder ggf. zu
Neutralisationseinrichtung
Abgasleitung
KESSEL
Ablass