2 Sicherheit und Unfallverhütung
2.8 Fahrbetrieb
Vor der Inbetriebnahme der Erdbaumaschine
sind der Fahrersitz, die Spiegel und die
Bedienungselemente so einzustellen, dass ein
sicheres Arbeiten möglich ist.
Ein vorhandener Haltegurt (Sitzgurt) ist immer
anzulegen.
Die Scheiben müssen sauber und eisfrei sein.
Die Fahrstraßen müssen so beschaffen sein,
dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb
gewährleistet ist. Das heißt, sie müssen
ausreichend breit, mit möglichst geringem
Gefälle und auf tragfähigem Untergrund
angelegt werden.
Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so
angelegt sein, dass die Erdbaumaschine
sicher abgebremst werden kann.
Vor dem Befahren der Gefällstrecke ist der
dem Gelände entsprechende Gang einzu-
legen und die Schaltung während der Fahrt im
Gefälle nicht zu betätigen (Straßen- oder
Geländegang).
In starkem Gefälle und in Steigungen muss
zur Erhöhung der Standsicherheit die Last
möglichst bergseitig geführt werden.
Vor dem Befahren von Brücken, Kellerdecken,
Gewölben o. ä. ist deren Tragfähigkeit zu
beachten.
Vor
dem
Einfahren
Tunnels usw. sind die lichten Abmessungen
der baulichen Anlagen zu beachten.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass
die
Erdbaumaschine
Vorgaben der StVZO/StVO ausgerüstet ist,
z.B.
mit
Verbandskasten,
bauartgeprüfter Warnlampe, und dass der
Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Außerhalb
des
bereiches, z. B. auf Werksgeländen, sollen
Verkehrsvorschriften sinngemäß angewendet
werden.
Dieser
hinsichtlich
der
werden.
10
in
Unterführungen,
entsprechend
Warndreieck,
öffentlichen
Verkehrs-
Hinweis
sollte
Fahrerlaubnis
beachtet
2.9 Arbeitsbetrieb
Täglich vor Arbeitsbeginn und nach jedem
Werkzeugwechsel hat der Maschinenführer
die
korrekte
werkzeuges, bzw. die richtige Verriegelung
des
Schnellwechslers
Arbeitswerkzeug
vorsichtig
Überprüfung
Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenführer darf die Arbeitsein-
richtungen
Bedienungs-
Maschinen
diese durch Schutzdächer (FOPS) gesichert
sind.
Ist der geforderte Schutz über der Kabine
nicht vorhanden, so hat der Fahrer dieses
Fahrzeuges den Fahrerstand zu verlassen,
wenn das Überschwenken notwendig ist.
Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass sie
nicht überlastet werden und während der
Fahrt kein Material verlieren können. Das
Fahrzeug ist aus geringstmöglicher Höhe zu
beladen.
An Kippstellen dürfen Erdbaumaschinen nur
betrieben
Maßnahmen getroffen worden sind, die ein
Abrollen oder Abstürzen verhindern.
den
auch
Befestigung
des
zu
prüfen.
ist
in
geringer
zu
bewegen.
Während
darf
sich
niemand
über
besetzte
und
Arbeitsplätze
nur
hinwegschwenken,
werden,
wenn
Arbeits-
Das
Höhe
dieser
im
Fahrer-,
anderer
wenn
geeignete
SKL 863