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Fahrbetrieb; Arbeitsbetrieb; Einweiser - Terex TL260 Betriebsanleitung

Radlader
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit und Unfallverhütung
2.9

Fahrbetrieb

Vor der Inbetriebnahme der Erdbaumaschine sind
der Fahrersitz, die Spiegel und die Bedienelemente
so einzustellen, dass ein sicheres Arbeiten möglich
ist.
Ein vorhandener Haltegurt (Sitzgurt) ist immer anzu-
legen.
Die Scheiben müssen sauber und eisfrei sein.
Die Fahrstraßen müssen so beschaffen sein, dass
ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet
ist. Das heißt, sie müssen ausreichend breit, mit mög-
lichst geringem Gefälle und auf tragfähigem Unter-
grund angelegt werden.
Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so angelegt
sein, dass die Erdbaumaschine sicher abgebremst
werden kann.
Vor dem Befahren der Gefällstrecke ist der dem Ge-
lände entsprechende Gang einzulegen und die
Schaltung während der Fahrt im Gefälle nicht zu be-
tätigen (Straßen- oder Geländegang).
Bei starkem Gefälle und in Steigungen muss zur Er-
höhung der Standsicherheit die Last möglichst
bergseitig geführt werden.
Vor dem Befahren von Brücken, Kellerdecken, Ge-
wölben o. Ä. ist deren Tragfähigkeit zu beachten.
Vor dem Einfahren in Unterführungen, Tunnels usw.
sind die lichten Abmessungen der baulichen Anlagen
zu beachten.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Erd-
baumaschine entsprechend den Vorgaben der StV-
ZO/StVO ausgerüstet ist z. B. mit Verbandskasten,
Warndreieck, bauartgeprüfter Warnlampe und dass
der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Außerhalb des öffentlichen Verkehrsbereiches, z. B.
auf Werksgeländen, sollen Verkehrsvorschriften sinn-
gemäß angewendet werden. Dieser Hinweis sollte
auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis beachtet werden.
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2.10 Arbeitsbetrieb

Täglich vor Arbeitsbeginn und nach jedem Werkzeug-
wechsel hat der Maschinenführer die korrekte Befes-
tigung des Arbeitswerkzeuges bzw. die richtige
Verriegelung des Schnellwechslers zu prüfen. Das
Arbeitswerkzeug ist in geringer Höhe vorsichtig zu
bewegen. Während dieser Überprüfung darf sich nie-
mand im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenführer darf die Arbeitseinrichtungen
über besetzte Fahrer-, Bedienungs- und Arbeitsplät-
ze anderer Maschinen nur hinwegschwenken, wenn
diese durch Schutzdächer (FOPS – Falling Object
Protection Structure) gesichert sind.
Ist der geforderte Schutz über der Kabine nicht vor-
handen, so hat der Fahrer dieses Fahrzeuges den
Fahrerstand zu verlassen, wenn das Überschwenken
notwendig ist.
Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass sie nicht
überlastet werden und während der Fahrt kein Mate-
rial verlieren können. Das Fahrzeug ist aus geringst-
möglicher Höhe zu beladen.
An Kippstellen dürfen Erdbaumaschinen nur betrie-
ben werden, wenn geeignete Maßnahmen getroffen
worden sind, die ein Abrollen oder Abstürzen verhin-
dern.

2.11 Einweiser

Einweiser müssen gut erkennbar sein, z. B. durch
Warnkleidung. Sie haben sich im Blickfeld des Ma-
schinenführers aufzuhalten.
Der Einweiser darf während der Einweisertätigkeit
nicht mit anderen Aufgaben betraut werden, die ihn
von seiner Aufgabe ablenken könnten.
Kap02_de.fm 16.9.08 Ver. 1.0
TL260

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