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Zulassungen
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9.1
Einbauerklärung
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete „unvollständige Maschine" aufgrund ihrer Konzipierung und
Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den folgenden grundlegenden Anforderungen der
Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen entspricht :
Anhang I, Artikel 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.1.6, 1.2.1, 1.2.4.1, 1.3.2, 1.5.1, 1.5.2, 1.5.8, 1.6.3, 1.7
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der „unvollständigen Maschine" oder des Verwendungszwecks verliert
diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Gerät:
Typ:
Angewandte EU-Richtlinien
Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
Andere einschlägige Richtlinien:
•
Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit
•
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten
Bevollmächtigter für die technischen Unterlagen :
Für den Hersteller zeichnet :
cab Produkttechnik Sömmerda
Gesellschaft für Computer-
und Automationsbausteine mbH
99610 Sömmerda
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die Maschine eingebaut
werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
Der Hersteller verpflichtet sich, die speziellen Unterlagen zur unvollständigen Maschine einzelstaatlichen Stellen auf
Verlangen elektronisch zu übermitteln.
Die zur unvollständigen Maschine gehörenden speziellen Unterlagen nach Anhang VII Teil B wurden erstellt.
Einbauerklärung
Etikettendrucker
Hermes C
Angewandte Normen
•
EN ISO 12100:2010
•
EN ISO 13849-1:2015
•
EN 60950-1:2006
+A11:2009+A12:2011+A1:2010+A2:2013
Erwin Fascher
Am Unterwege 18/20
99610 Sömmerda
Sömmerda, 05.10.2017
Erwin Fascher
Geschäftsführer
cab Produkttechnik
GmbH & Co KG
Wilhelm-Schickard-Str. 14
D-76131 Karlsruhe
Deutschland
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