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Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen; Besondere Arten Von Gefahren - Kaindl KBS/2 Bedienungsanleitung

Kernbohrerschleifmaschine
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2.3
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSMASSNAHMEN
Diese Betriebsanleitung ist an der Maschine aufzubewahren. Es muss gewährleistet sein,
dass alle Personen, die Tätigkeiten an der Maschine auszuführen haben, in die
Betreibsanleitung jederzeit einsehen können. Ergänzend zur Betreibsanleitung sind auch
Betriebsanweisungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsmittel-
benutzungsverordnung bereitzustellen.
Alle Sicherheitshinweis-Schilder und Bedienungshinweis-Schilder an der Maschine sind
immer in einem gut lesbaren Zustand zu halten. Beschädigte oder unlesbar gewordene
Schilder sind umgehend zu erneuern. Diese Symbole weisen darauf hin, das Gefahren für
Leben und Gesundheit von Personen bestehen.
Bei allen Schleifarbeiten mit der KBS unbedingt eine Schutzbrille tragen.
Schleifstaub kann die Augen stark beschädigen.
Vor dem Schleifscheiben- oder Standortwechsel ist der Netzstecker zu
ziehen.
Entfernen Sie den Schleifscheibenschutz nur für den Schleifscheiben-
wechsel. Sonst muss dieser Schutz an der Maschine angebracht sein. Die
KBS besitzt ein laserstrahlerzeugendes Gerät. Der Laserstrahl darf nie die
Augen treffen, da dadurch die Augen stark beschädigt werden können.
Vermeiden Sie direkten Sonnenstrahl durch die Optik. Brandgefahr
Der Sender entspricht der Laserschutzklasse II gem. DIN EN 60825-1 /94.
Zum Betrieb sind daher keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich.
2.4
ANFORDERUNGEN AN DAS BEDIENUNGSPERSONAL
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden, die mit dieser Betriebsanleitung
vertraut sind und danach handeln.
2.5

BESONDERE ARTEN VON GEFAHREN

• die Maschine auf sichtbare Schäden überprüfen; festgestellte Mängel sofort beseitigen.
• die Maschine darf nur in einwandfreiem Zustand betrieben werden.
6

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