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Einweisen Des Betreibers - BROTJE SGB 120 C Installationshandbuch

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6.5

Einweisen des Betreibers

SGB 90-250 C
gestellt. Siehe auch Abschnitt Erklärungen der Einstelltafel.
Einweisen
Der Betreiber muss ausführlich in die Bedienung der Heizanlage
und die Funktionsweise der Schutzeinrichtungen eingewiesen wer-
den. Insbesondere ist er auch darauf hinzuweisen:
– dass er die Zuluftöffnung nicht schließen oder zustellen darf;
– dass der Anschlussstutzen für Verbrennungsluft an der Oberseite
des Gerätes für den Schornsteinfeger zugänglich sein muss;
– dass er entzündliche Materialien und Flüssigkeiten nicht in der
Nähe vom Gasgerät lagern darf;
– auf Kontrollmaßnahmen, die der Betreiber selber vornehmen
muss:
– Druckkontrolle am Manometer;
– Kontrolle des Auffangbehälters unter der Abblaseleitung des
Sicherheitsventils;
– auf Wartungs- und Reinigungsintervalle, die nur von zugelasse-
nen Gas-Installateuren vorgenommen werden dürfen.
Unterlagen
– Kurzanleitung zur Bedienung im Fach hinter der Klappe des Kes-
sel-Bedienmoduls aufbewahren (DIN 4702 Teil 6).
– Zur Heizanlage gehörende Unterlagen mit dem Hinweis überge-
ben, dass diese im Aufstellraum des Wärmeerzeugers aufzube-
wahren ist (DIN 4756).
– Checkliste der Erstinbetriebnahme mit Bestätigung und rechts-
verbindlicher Unterschrift an den Betreiber: Es wurden nur ent-
sprechend der jeweiligen Norm geprüfte und gekennzeichnete
Bauteile verwendet. Alle Bauteile wurden nach Angaben des
Herstellers eingebaut. Die Gesamtanlage entspricht der Norm.
Inbetriebnahme
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Diese Anleitung auch für:

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