Installation
5.9
CO
-Gehalt
2
5.10 Umstellen von Flüssiggas auf Erdgas bzw. umgekehrt
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Achtung!
Bei Anschlussdrücken außerhalb der genannten Bereiche darf der
Kessel nicht in Betrieb genommen werden!
Das Gasversorgungsunternehmen ist zu benachrichtigen.
Bei Erstinbetriebnahme und bei der turnusmäßigen Wartung des
Kessels sowie nach Umbauarbeiten am Kessel oder an der Abgasan-
lage muss der CO
-Gehalt im Abgas überprüft werden.
2
CO
-Gehalt bei Betrieb siehe Abschnitt 3.2 „Technische Daten
2
SGB" (Seite 10)
Zu hohe CO
-Werte können zur unhygienischen Verbrennung (hohe
2
CO-Werte) und Beschädigung des Brenners führen.
Zu niedrige CO
-Werte können zu Zündproblemen führen.
2
Der CO
-Wert wird durch Verstellen des Gasdrucks an der Gasar-
2
matur eingestellt.
Bei Einsatz des SGB in Gebieten mit schwankender Erdgasbeschaf-
fenheit ist der CO
-Gehalt entsprechend des aktuellen Wobbeinde-
2
xes einzustellen (Gasversorgungsunternehmen fragen).
Der einzustellende CO
CO
-Gehalt = 8,5 - (WoN - Woaktuell) * 0,5
2
Die werkseitig eingestellte Luftmenge darf nicht verändert wer-
den.
Die Gasart des Kessels darf nur vom zugelassenen Gasinstallateur
umgestellt werden.
• Gasheizkessel stromlos machen.
• Gasabsperreinrichtung schliessen.
• Gasdüse auswechseln (Abb. 5). Beiliegende neue Dichtungen
verwenden!
Der CO
-Gehalt ist durch Verstellung des Düsendruckes am Gasven-
2
til einzustellen (siehe Abschnitt Richtwerte für Düsendruck).
Der CO
-Gehalt muss sowohl bei Volllast als auch bei Kleinlast zwi-
2
schen den Werten nach Abschnitt 3.2 „Technische Daten SGB" lie-
gen.
-Gehalt ist wie folgt zu bestimmen:
2
AUGUST BRÖTJE GmbH