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Arbeiten Mit Dem Abgassystem Sas - BROTJE SGB 120 C Installationshandbuch

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Installation
Belastete Schornsteine
Bei der Verbrennung von festen oder flüssigen Brennstoffen kommt
es zu Ablagerungen und Verunreinigungen im zugehörigen Abgas-
weg. Derartige Abgaswege sind ohne Vorbehandlung nicht zur Ver-
brennungsluftversorgung von Wärmeerzeugern geeignet. Soll die
Verbrennungsluft über einen bestehenden Schornstein angesaugt
werden, so muss dieser Abgasweg vom zuständigen Bezirks-Schorn-
steinfegermeister geprüft und ggf. gereinigt werden. Sollten bau-
liche Mängel (z.B. alte, brüchige Schornsteinfugen) der Nutzung
zur Verbrennungsluftversorgung entgegenstehen, sind geeignete
Maßnahmen wie das Ausschleudern des Kamins durchzuführen.
Eine Belastung der Verbrennungsluft mit Fremdstoffen muss sicher
ausgeschlossen sein. Ist eine entsprechende Sanierung des vorhan-
denen Abgasweges nicht möglich, kann der Wärmeerzeuger an ei-
ner konzentrischen Abgasleitung raumluftunabhängig betrieben
werden. Alternativ ist ein raumluftabhängiger Betrieb möglich.
Eine gründliche Reinigung durch den zuständigen Bezirksschorn-
steinfeger muss auch in diesen beiden Fällen erfolgen.
Schachtanforderungen
Abgasleitungen sind innerhalb von Gebäuden in eigenen, belüfte-
ten Schächten anzuordnen. Die Schächte müssen aus nichtbrenn-
baren, formbeständigen Baustoffen bestehen.
Feuerwiderstandsdauer des Schachtes: 90 min. bei Gebäuden ge-
ringerer Bauhöhe: 30 min.
Die Abgasleitung kann im Schacht einmal unter einem Winkel von
15° oder 30° schräg geführt werden.
Bei raumluftabhängigem Betrieb ist im Aufstellraum unterhalb der
2
Abgaseinführung eine Öffnung (empfohlen: A
= 125 cm
) zur
min
Hinterlüftung der Abgasleitung erforderlich. Die Anordnung meh-
rerer Abgasleitungen in einem Schacht ist zulässig, wenn die Gas-
Geräte in einem gemeinsamen Raum oder demselben Geschoss
aufgestellt sind.
Blitzschutz
Die Schornsteinkopfabdeckung muss in einer evtl. vorhandenen
Blitzschutzanlage und in den hausseitigen Potentialausgleich ein-
gebunden werden.
Diese Arbeiten sind von einem zugelassenen Blitzschutz- bzw. Elek-
trofachbetrieb durchzuführen.
5.6

Arbeiten mit dem Abgassystem SAS

Zusätzliche Umlenkungen
Minderung der Gesamtlänge der Abgasleitung um:
– je 87°-Bogen = 1,00 m
– je 45°-Bogen = 0,50 m
– je 30°-Bogen = 0,35 m
– je 15°-Bogen = 0,20 m
SGB 90-250 C
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Diese Anleitung auch für:

Sgb 90 cSgb 250 cSgb 160 cSgb 200 c

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