Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Plazierung Des Kessels - ATTACK Wood&pellet Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Wood&pellet:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2.3 PLAZIERUNG DES KESSELS

Der Kessel ist für eine Installation und den Betrieb im Kesselraum mit ausreichender
Luftzuführung und einer Umgebung nach (AA5/AB5) nach der Norm STN 33 2000-3 vorgesehen.
Der Heizraum muss zusätzlich zu den obengenannten Punkten folgende Bedingungen
erfüllen:
 Im Heizraum darf es keine potentielle explosionsgefährdete Umgebungsvariablen geben,
aufgrund der Tatsache, dass der Kessel nicht für die Verwendung in solcher Umgebungen
geeignet ist.
 Die Temperatur im Heizraum darf nicht unter den Gefrierpunkt fallen.
 Der Kessel verfügt über keine Beleuchtung. Der Betreiber muss für eine ausreichende
Lichtquelle nach den örtlichen Normen und Vorschriften sorgen.
 Falls der Kessel in einem Gebäude von über 1 800 m über Meeresniveau installiert wird, ist es
notwendig für die Installation den Hersteller zu konsultieren.
 Der
Heizraum
Verbrennungsluftzufuhr, von der ausreichender Menge von mindestens 200 cm²
ausgestattet werden,. Die Öffnung sollte so gestaltet werden, dass ein Witterungs-einfluss
auf den laufenden Betrieb (Regen, Schnee, Wind) ausgeschlossen werden kann.
Bei der Aufstellung/Installation des Kessels muss ein Sicherheitsabstand seiner
Oberflächen, zu brennbaren Stoffen in Zusammenhang, von der Brennklasse eingehalten
werden:
 von brennbaren Stoffen B, C1 und C2
 von brennbaren Stoffen C3
 von Stoffen, deren Brennbarkeit laut der STN 73 0853 nicht erwiesen wurde
Beispiele der Aufteilung für Baustoffe laut deren Einstufung der Brennbarkeit:
 Stufe der Brennbarkeit A nicht brennende (Ziegel, Formsteine, keramische Fliesen, Mörtel,
Mauerputz),
 Stufe der Brennbarkeit B zum Teilbrennbare (Heraklit, Lignos, Brett aus Basaltfilz,
Plastikrohre)
 Stufe der Brennbarkeit C1 schwer brennbare – (Laubholz (Buche, Eiche), Belegholz, Werzalit,
hartes Papier)
 Stufe der Brennbarkeit C2 mittel brennbare (Nadelholz (Föhre, Fichte), Druckschliff, Solodur)
 Stufe der Brennbarkeit C3 leicht brennbare (Faserplatte, Polyuretan, PVC, Nessel, Polystyren)
Die Abschirmplatte, oder der Hitzeschild (des zu schützenden Objektes) muss die Abmessung
des Kessels um mindestens 300 mm überschreiten. Mit einer Abschirmplatte, oder einem
Schutzschirm müssen auch andere brennbare Objekte ausgestattet sein, die in der Nähe des
Kessels plaziert sind, wenn es keine Möglichkeit gibt den vorgeschriebenen Abstand
einzuhalten. Wenn der Kessel auf einem Boden aus brennbarem Material plaziert ist, muß er mit
einer nichtbrennbaren, thermisch-isolierenden Matte ausgestattet sein, die den Grundriß auf
Seite der Fülltüre und der Aschentüre um mindestens 100 mm überschreiten. Als
nichtbrennbare, thermisch-isolierende Matte kann man alle Stoffe verwenden, die der Klasse
Brennbarkeit A entsprechen. Der Kessel kann im Heizungsraum so plaziert werden, daß vor dem
Kessel mindestens 1 m freier Platz besteht, zur Seite mindestens 0,5 m und über dem Kessel ist
ein notwendig mindestens 1 m freien Raum zu belassen.
muss
mit
ausreichender
Belüftungsöffnung, sowie
Luftzufuhr
/
200 mm
400 mm
400 mm
11

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis