Soweit nicht ausdrücklich angegeben, sind in jedem Land
die örtlichen Vorschriften zu befolgen. In Italien ist die
Norm UNI 10683 zu befolgen, sowie eventuelle regio-
nale Bestimmungen oder Vorgaben der lokalen Gesun-
dheitsbehörden. Im Fall der Installation in einem Mitbe-
sitzerhaus ist die vorherige Stellungsnahme des Verwalters
einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN
GERÄTEN
Der Ofen darf NICHT in Räumen installiert werden, in
denen sich Luftabzugsgeräte, Gasgeräte des Typs B, und
andere Geräte be nden, die den ordnungsgemäßen Betrieb
beeinträchtigen könnten. Siehe die Norm UNI 10683.
PRÜFUNG DES ELEKTROANSCHLUSSES
(die Steckdose an zugänglicher Stelle anbringen)
Der Ofen wird mit einem Netzversorgungskabel geliefert, das
an eine Steckdose mit 230 V 50 Hz anzuschließen ist, vor-
zugsweise mit einem Magnet-Thermoschutzschalter versehen.
Spannungsschwankungen von mehr als 10% können den
Ofen beeinträchtigen ( falls noch nicht vorhanden, einen geei-
gneten Differenzialschalter vorsehen). Die Elektroanlage muss
den Vorschriften entsprechen; insbesondere die Wirksamkeit
des Erdungskreislaufs überprüfen. Die Versorgungsleitung
muss einen der Leistung des Einsatzes entsprechenden
Querschnitt aufweisen.
AUFSTELLUNG
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Ofens, muss diese
mit der Wasserwaage ausgerichtet werden.
Die Tragfähigkeit des Fußbodens überprüfen.
BRANDSCHUTZSICHERHEITSABSTÄNDE
Der Ofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsbedin-
gungen zu installieren:
- Seitlich und auf der Rückseite Mindestabstand von 20 cm zu
durchschnittlich entzündbaren Materialien
- Auf der Vorderseite Mindestabstand von 80 cm zu leicht
entzündbaren Materialien
Sollte es nicht möglich sein, die oben angegebenen Abstände
einzuhalten, müssen technische und bauliche Maßnahmen ge-
troffen werden, um jede Brandgefahr auszuschließen.
Für den Fall der Montage auf einer Wand aus Holz oder ande-
rem brennbaren Material muss das Rauchabzugsrohr angemes-
sen gedämmt werden.
INSTALLATION LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum muss über einen Lufteinlass mit einem
Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicherstellt,
dass die bei der Verbrennung verbrauchte Luft ersetzt wird.
Statt dessen kann man die Luft für den Heizofen auch direkt
aus dem Freien entnehmen, indem man das Rohr mit 4 cm
Durchmesser mit einem Stahlrohrstück verlängert.In diesem
Fall kann es zu Problemen durch Kondenswasserbildung kom-
men, und es ist notwendig, den Lufteinlass mit einem Gitter
zu schützen das einen freien Querschnitt von mindestens 12
cm² aufzuweisen hat. Das Rohr muss eine Länge von weniger
als 1 Meter aufweisen und darf nicht gekrümmt sein. Es muss
in einen Endabschnitt münden, der um 90 Grad nach unten
gerichtet oder mit einem Windschutz versehen ist.
In jedem Fall den ganzen Weg Luftansaugkanal muss ein freier
Querschnitt von mindestens 12 cm² gewährleistet sein. Das
äußere Ende des Luftleiters muss mit einem Fliegengitter
geschützt werden, wobei der nutzbare Durchgang von 12 cm²
nicht verringert werden darf.
INSTALLATION
RAUCHABZUGD as Rauchabzugssystem muss für einzig
für den Ofen bestehen (Einleitung in mit anderen Feuerstel-
len gemeinsamem Schornstein ist nicht zulässig).
In Deutschland kann der Auslass über einen Mehrfachrau-
chabzug erfolgen:
- Die Pelletöfen befi nden sich in derselben Wohnung.
- oder sind vom selben Typ (Gerätewärmeleistung und Ge-
bläsekennlinie).
- Die Pelletöfen dürfen nicht zusammen mit Geräten ohne Ge-
bläse an einen gemeinsamen Abzug angeschlossen werden.
Darüber hinaus müssen alle lokalen Vorschriften eingehalten
werden.
Der Abzug erfolgt über den Stutzen mit 8 cm Durchmesser auf
der Rückseite. Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren mittels
geeigneter Stahlrohre Rohne Behinderungen EN 1856.
Das Rohr muss hermetisch versiegelt werden. Für die Dich-
tigkeit der Rohre und gegebenenfalls deren Isolierung ist die
Verwendung von Material erforderlich, das hohen Temperaturen
widersteht (Silikon oder Dichtmasse für hohe Temperaturen).
Eine eventuelle waagerechte Leitung kann eine Länge bis
zu 2 Metern besitzen. Es sind bis zu zwei Kurven mit einem
Höchstwinkel von 90° möglich. Falls der Rauchabzug nicht
in einen Schornstein eingeleitet wird, sind ein senkrechtes
Außenstück von mindestens 1,5 m und ein abschließender Win-
dschutz erforderlich (gemäß UNI 10683). Das senkrechte Stück
kann innen oder außen verlaufen. Ist das Rohr außen verlegt,
muss es angemessen gedämmt sein. Wird der Rauchabzug in
einen Schornstein eingeleitet, muss dieser für Festbrennstoffe
zugelassen sein und, falls sein Durchmesser mehr als 150 mm
beträgt, muss ein neues Rohr mit geeignetem Durchmesser und
aus geeignetem Material eingezogen werden (z. B. Nirosta zu
80 mm Durchmesser). Alle Rohrabschnitte müssen inspizierbar
sein. Die Schornsteine und die Rauchabzüge, an die Festbrenn-
stoff-Verbraucher angeschlossen sind, sind ein Mal im Jahr zu
reinigen (prüfen, ob im eigenen Land eine entsprechende Rege-
lung gilt). Eine mangelnde Überprüfung und regelmäßige Rei-
nigung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Schornsteinbrands.
In diesem Fall wie folgt vorgehen:
Nicht mit Wasser löschen; den Pelletbehälter leeren.
Sich nach dem Zwischenfall vor dem erneuten Betrieb des
Geräts an Fachpersonal wenden.
TYPISCHE FÄLLE
Abb. 1
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m und jedenfalls über die Traufe des Daches hinaus
C-E: Lufteinlass von außen (Mindestquerschnitt 80 cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauerwerk eingezogen.
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage in vollem Wind, oberhalb des Daches und außerhalb
der Rück ussbereiche, Lage in vollem Wind, über den
Dach rst hinaus und außerhalb des Rückschlagbereichs.
- 80
- 80
-
-
Abb. 2