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Viessmann VITODENS 200-W Typ B2HA Planungsanleitung Seite 77

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Im Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln", das
in der Regel den kommunalen Abwasserverordnungen zugrunde liegt,
sind die Bedingungen für das Einleiten von Kondensat aus Brenn-
wertkesseln in das öffentliche Kanalnetz festgelegt.
Das aus den Brennwertkesseln Vitodens austretende Kondenswasser
entspricht in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des
Arbeitsblatts DWA-A 251.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss frei einseh-
bar sein.
Sie muss mit Gefälle und mit einem Geruchsverschluss verlegt werden
und sollte mit entsprechenden Einrichtungen zur Probenentnahme
versehen werden.
Zur Kondenswasserableitung dürfen nur korrosionsfeste Materialien
eingesetzt werden (z. B. Gewebeschlauch).
Außerdem dürfen keine verzinkten oder kupferhaltigen Materia-
lien für Rohre, Verbindungsstücke usw. verwendet werden.
Damit keine Abgase austreten können, ist am Kondenswasserablauf
ein Siphon montiert.
Aufgrund örtlicher Abwassersatzungen und/oder besonderer techni-
scher Gegebenheiten können von den o. a. Arbeitsblättern abwei-
chende Ausführungen erforderlich werden.
Um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren, sollte recht-
zeitig vor der Installation mit der für Abwasserfragen zuständigen kom-
munalen Behörde Verbindung aufgenommen werden.
Kondenswasser aus Gasfeuerung bis 200 kW Feuerungsleistung
Bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW darf das Kondenswas-
ser aus Gas-Brennwertkesseln in der Regel ohne Neutralisation in das
öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden.
Die häuslichen Entwässerungssysteme müssen aus Werkstoffen
bestehen, die gegenüber saurem Kondenswasser beständig sind.
Nach Arbeitsblatt DWA-A 251 sind folgende Materialien einsetzbar:
■ Steinzeugrohre
■ PVC-hart-Rohre
■ PVC-Rohre
■ PE-HD-Rohre
■ PP-Rohre
■ ABS/ASA-Rohre
■ Nichtrostende Stahlrohre
■ Borosilikat-Rohre
Neutralisationseinrichtung
B
A Kondenswasserablauf
B Neutralisationseinrichtung
C Belüftung über Dach
VITODENS
C
A
Vitodens können (falls erforderlich) mit einer separaten Neutralisati-
onseinrichtung (Zubehör) geliefert werden. Das anfallende Kondens-
wasser wird in die Neutralisationseinrichtung abgeleitet und aufberei-
tet.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss einsehbar
sein. Sie muss mit Gefälle und mit einem kanalseitigen Geruchsver-
schluss verlegt werden und sollte mit einer Probeentnahmemöglich-
keit versehen werden.
Falls der Vitodens unterhalb der Abwasser-Rückstauebene eingebaut
wird, muss eine Kondenswasser-Hebepumpe eingesetzt werden.
Kondenswasser-Hebepumpen sind als Zubehör lieferbar.
Da der Verbrauch des Neutralisationsgranulats von der Betriebsweise
der Anlage abhängt, müssen während des ersten Betriebsjahrs die
erforderlichen Zugabemengen durch mehrmalige Kontrollen ermittelt
werden. Eine Füllung kann für mehr als ein Jahr ausreichen.
Neutralisationseinrichtung
310
DN 40
Kondensathebeanlage (Zubehör)
A
A Kondenswasserzulauf
B Kondensathebeanlage
C Kondenswasserablauf
C
B
VIESMANN
6
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