Pelletslager, Innenwände
Austragungen für das Pelletslager
Austragungen mit Blattfedern erlauben auch die
Verwendung von Pellets als Brennstoff. Dabei
müssen einige Punkte beachtet werden:
• Um das zermahlen der Pellets gering zu halten,
dürfen Austragungen mit Blattfedern nur bis 4 m
Durchmesser verwendet werden.
• Bei Austragungen mit Blattfedern verringert sich
die maximale Schütthöhe auf 2 m.
• Am offenen Trog muss ein separates
Abdeckblech montiert werden.
• Am Kessel muss eine Abgasrückführung
montiert werden.
• Um alle Pellets zu nutzen, sollte ein Schrägboden
montiert werden. Siehe nachfolgende Seite.
Für reinen Pelletsbetrieb ist deshalb eine
Pelletsaustragung mit Schnecke die bessere
Lösung. Diese kann bis zu 6 m offene Troglänge
ausgeführt werden und erlaubt eine maximale
Schütthöhe von 6 m.
Die Austragung darf niemals befahren werden.
Innenwände des Lagers schützen
Ist der Durchmesser der Austragung größer als die
Innenbreite der Lagers, besteht die Gefahr dass
die Blattfedern an den Innenwänden streifen.
Besonders dann, wenn wenig Brennstoff im
Lager ist. Dadurch sind die Blattfedern entspannt
und dehnen sich vollständig aus.
Durch dieses Streifen, werden die Wände auf
Dauer beschädigt, weil Material vom Mauerwerk
abgetragen wird. Dieses Material gelangt mit
dem Brennstoff in den Kessel und kann Störungen
sowie Beschädigungen verursachen.
Zusätzlich entsteht durch das Streifen eine unnötige
Lärmbelastung für angrenzende Räume.
Um dies zu verhindern, müssen an den Innenseiten
des Lagerraums, Holzbretter (Stärke 2 - 3 cm)
auf Höhe der Blattfedern angebracht werden.
Die Blattfedern streifen dann nur am Holz und
verursachen keine Beschädigung des Mauerwerks
und weniger Lärm.
Die Bretter verschleißen zwar mit der Zeit, sind aber
dann einfach auszutauschen.
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Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten
Abdeckblech
Holzbretter
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Lagerraum