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Schornstein Und Verbindungsstück - Brunner IRON-DOG 07 Aufbauanleitung

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Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn den Aufstellräumen der Feuerstätten für feste
Brennstoffe bei einem rechnerischen Unterdruck gegenüber dem Freien von nicht mehr als 0,04 mbar (4 Pa)
auf natürliche Weise oder durch technische Einrichtungen eine stündliche Verbrennungsluftmenge von 12,5
m
je kg Brennstoffdurchsatz zuströmen kann. Dies entspricht einer fiktiven Wärmeleistung PLF von 8 kW/kg
3
Brennstoffdurchsatz.
Die Verbrennungsluftversorgung ist gewährleistet in Räumen, die mindestens eine Tür oder ein Fenster
ins Freie haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derartigen Räumen unmittelbar oder mittelbar
im Verbrennungsluftverbund stehen. Zum Verbrennungsluftverbund dürfen nur Räume einer Wohnung
oder Nutzungseinheit gezählt werden. Besondere Beachtung ist der Verbrennungsluftversorgung bei
Abluftanlagen und weiteren Wärmeerzeugern im Verbrennungsluftverbund sowie bei mehrfachbelegten
Schornsteinen beizumessen.
Im Verbrennungsluftverbund darf durch eine Abluftanlage kein Unterdruck entstehen, der die Funktion der
Ofenanlage beeinträchtigt. Entlüftungseinrichtungen, die zusammen mit Feuerstätten im gleichen Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können Probleme bereiten.
Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen
in Verbindung stehen, so müssen diesen Feuerstätten zusätzlich mindestens 1,6 m
Verbrennungsluft
3
je Stunde und je kW Gesamtnennwärmeleistung zuströmen können. Bei einem geringen
Rauminhalt im Luftverbund und darüber hinaus bei besonders dichter Bauweise ist der Einbau einer
Verbrennungsluftleitung, die ins Freie führt, erforderlich.
Lüftungsleitungen oder –schächte müssen Sie dicht ausführen und für Reinigung und Überprüfung
zugänglich machen. Gitter dürfen den freien Querschnitt nicht verengen.
Beachten Sie die Gefahr von Kondenswasserbildung an der Verbrennungsluftleitung beim Ansaugen kalter
Außenluft!
Schallschutz beachten!
Lüftungsleitungen und deren Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Baustoffklasse
A1). Bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschoßen und bei Überbrückung von Brandwänden die Leitungen
so ausführen, daß Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte gelangen kann (Bauteile müssen eine
Feuerwiderstandsdauer >90 Minuten aufweisen (F90)). Siehe auch Landesbauordnung.
10 SCHORNSTEIN UND VERBINDUNGSSTÜCK
Schornstein und Verbindungsstück entsprechend den Anforderungen der DIN 18160.1 ausführen und
nach der Normenreihe DIN EN 13384 berechnen. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung, dass auch die
wesentlich größere Luftmenge bei geöffneter Tür (Nachlegen von Brennstoff) sicher abgeführt werden kann.
Eine Schornstein-Mehrfachbelegung ist bei Nachweis der Schornsteineignung (Schornsteinfeger) bei
verschiedenen Ofenbauarten möglich.
Wird als Verbindungsstück zwischen Nachheizfläche und Schornstein ein Stahlrauchgasrohr verwendet, so
muss dieses mit einer Mindestwandstärke von 2 mm ausgeführt werden. Das Verbindungsstück unmittelbar
an den Schornstein anschließen.
Für den sicheren Betrieb ist ein rußbrandbeständiger Schornstein T400 erforderlich.
Dichten Sie alle Rauchrohr-Verbindungsstellen ab! Eine Reinigungsmöglichkeit ist vorzusehen!
© 2017 Brunner GmbH
Aufbauanleitung IRON-DOG 07 (1.2)
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