Hinweis: Die alten Begriffe der „Bauart A1" oder „Bauart A", die aus der
nicht mehr gültigen Norm DIN 18895 hervorgingen, führten oft zur
Vermischung der oben genannten Merkmale und sind heute nicht mehr
gültig.
Generell ist Ihr Kamineinsatz bestimmungsgemäß geschlossen zu
betreiben, d.h. mit Ausnahme der Beschickung oder Reinigung sind die
Feuerraumtüren zu schließen.
Bei Betrieb an einem einfach belegten Schornstein (eine Feuerstätte
je Schornsteinanlage) ist es dem Betreiber freigestellt, ob die
Brennzelle eine selbstschließende oder nicht selbstschließende
Feuerraumtür hat. Das bestimmungsgemäße Verschließen der
Feuerraumtür bei Betrieb der Feuerstätte liegt immer in der
Verantwortung des Betreibers und muss beachtet werden.
1.2.
Montagefolge
Der Kamineinsatz kann durch Höhenverstellung der Kamineinsatzfüße
horizontal, bzw. mit leichter Steigung zum frontseitigen Entlüftungsstopfen
ausgerichtet wird. Falls gewünscht den SVS-Stutzen in der gewünschten
Position mit Hilfe der mitgelieferten Schelle oder dem Einhand-
Spannverschluss an der Aufnahme befestigen. Die Brennzelle muss
absolut lot- und waagerecht stehen! Ein horizontaler Anschluss an den
Schornstein ist durch Verdrehen der Abgas-Kuppel möglich. Hierzu
Schelle öffnen, Abgas-Kuppel positionieren und mit der Schelle wieder
fixieren.
Hinweis zu RG1 RLU und RG2 RLU
Die Installation darf nur gemäß den Auflagen der bauaufsichtlichen
Zulassung des Deutschen Institut für Bautechnik (Zulassungsnummer:
Z-43.12-316) und den geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften der
Länder erfolgen und nur durch ein Fachunternehmen erstellt und montiert
werden. Die RLU Kamineinsätze sind mit einer nach den Fachregeln des
Ofenhandwerks hergestellten Verkleidung auszuführen.
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