Rauchaustritt in den Wohnraum) und dürfen somit keinesfalls ohne
geeignete Maßnahmen gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in einem
Luftverbund ist für ausreichend Verbrennungsluft zu sorgen! Es handelt
sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. länger andauernder Betrieb wird
durch wiederholtes Nachlegen erreicht. Ein Dauerbetrieb ohne zwischen-
zeitliches Nachlegen kann nicht durch Entzug von Verbrennungsluft
erreicht werden und ist nicht zulässig.
Transportschäden: Bitte sofort bei Anlieferung die Ware überprüfen
(Sichtkontrolle). Vermerken Sie unbedingt evtl. Beschädigungen auf Ihrem
Lieferschein. Anschließend informieren Sie bitte Ihren Ofensetzer.
Schützen Sie beim Aufbau der Verkleidung die Sichtteile Ihrer Brennzelle
vor Verschmutzung und Beschädigung.
1.1.
Die Eignung der Feuerstätte für die Mehrfachbelegung (zwei oder
mehrere Feuerstätten am gleichen Schornsteinzug) hängt davon ab, ob
die Tür selbstschließend ist:
Selbstschließende Türfunktion: Feuerstätte ist für die Mehrfachbelegung
geeignet
Keine selbstschließende Türfunktion: Mehrfachbelegung unzulässig, d.h.
die Feuerstätte muss an einem eigenen Schornsteinzug angeschlossen
sein.
Hinweis: Bei einer Mehrfachbelegung des Schornsteins muss dieser
entsprechend erbaut und ausgelegt sein.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob es sich bei der Feuerstätte um
einen „offenen Kamin" handelt. Ein „offener Kamin" unterliegt in
Deutschland nicht den Emissionsanforderungen der 1.BImSchV, darf aber
nur „gelegentlich" betrieben werden. Der Hersteller legt die Betriebsweise
der
Feuerstätte
bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann und somit als „offener
Kamin" zu gelten hat: offener Betrieb gemäß Hersteller zulässig: offener
Kamin mit nur gelegentlichem Betrieb offener Betrieb gem. Hersteller
unzulässig: geschlossener Kamin, keine Nutzungsbeschränkung
Schließfunktion der Feuerraumtür
fest
und
bestimmt
damit,
6
ob
das
Gerät