Der Erbauer muss den Betreiber über die Funktionsweise und die
richtigen Handhabung der Kaminanlage in Kenntnis setzen.
4.4.4.
Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärmeabgabe über die
äußere Kaminverkleidung (Grundofen, Hypokaustenanlage, Anlagen mit
verschließbaren Konvektionsluftöffnungen etc.) also über Wärmestrahlung
der Verkleidung an die Umgebung abgeben, sind folgende Punkte
unbedingt zu beachten:
Die Kaminanlage ist nach den einschlägig bekannten Fachregeln des
KL Handwerks auszulegen und zu erstellen (TR-OL 2006).
Wir
empfehlen
Speichermaterial (z.B. Magnetherm), um die Wärme optimal zu nutzen
und die Gefahr der Überhitzung in Temperaturspitzen zu vermeiden.
Die Ofengröße, d.h. die Größe der wärmeabgebenden Oberfläche ist
abhängig von der Wärmeleistung und dem Wärmebedarf zu ermitteln!
Die Verkleidungsteile sind gemäß den erhöhten Anforderungen
auszuwählen.
Der Erbauer hat den Betreiber möglichst schriftlich auf die spezielle
Bauart/Betriebsweise hinzuweisen. Die aufgelegte Holzmenge muss
der
Wärmeabgabe
Speicherkapazität des Speichermediums entsprechen (im Allg. nicht
mehr als 2 - 3 Auflagen pro Tag).
Es wird empfohlen, Anbauflächen aus brennbaren Baustoffen
zusätzlich zur geforderten Wärmedämmung mit einer aktiven
Hinterlüftung zu schützen.
Bei hochschiebbaren Feuerraumtüren darf die Temperatur an den
Umlenk- oder Führungsrollen und an den Lagern 270 °C nicht
überschreiten. Gegebenenfalls sind Bereiche der Brennzelle mit
beweglichen mechanischen Teilen gesondert zu dämmen.
Beim Einbau von Zubehörteilen sind deren Einbauvorschriften zu
beachten, insbesondere die zulässigen Betriebs- oder Umgebungs-
temperaturen und ggf. Anforderungen an die Zugänglichkeit.
Geschlossene
Kaminanlagenverkleidung
grundsätzlich
der
Oberfläche
27
den
Einsatz
beziehungsweise
von
ausreichend
der