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Verbrennungsluftversorgung - Rokossa Rg-Serie Aufbauanleitung

Wasserführende kamineinsätze
Inhaltsverzeichnis
2.3.

Verbrennungsluftversorgung

Kaminanlagen dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die mindestens
eine Tür ins Freie oder ein Fenster haben, das geöffnet werden kann oder
mit
anderen
Räumen
unmittelbar
oder
mittelbar
in
einem
Verbrennungsluftverband stehen. Bei Aufstellung in Wohnungen oder
sonstigen Nutzungseinheiten dürfen zum Verbrennungsluftverband nur
Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören.
Kaminanlagen dürfen in vorgenannten Räumen nur errichtet oder
aufgestellt werden, wenn ihnen mindestens 360 m³ Verbrennungsluft je
Stunde und m² Feuerraumöffnung zuströmen kann. Befinden sich andere
Feuerstätten in dem Aufstellraum oder in Räumen, die mit dem
Aufstellraum in Verbindung stehen, so müssen der Kaminanlage nach
technischen Regeln mindestens 540m³ Verbrennungsluft je Stunde und
m² Feuerraum und anderen Feuerstätten außerdem mindestens 1,6 m³
Verbrennungsluft je Stunde und je kW Gesamtnennwärmeleistung bei
einem rechnerischen Druckunterschied von 0,04 mbar gegenüber dem
Freien zuströmen können. Als Richtwert für die Bemessung der
Zuluftleitungen gelten Strömungsgeschwindigkeiten um 0,15 m/s. Bei
einem Kamineinsatz mit einer Türöffnung von 51x60 cm entspricht dies
einem Zuluftkanal von 175 cm², also einem Durchmesser von ca. 15 cm.
Wenn die Verbrennungsluft nicht dem Aufstellraum entnommen werden
darf (z.B. bei Häusern mit Lüftungsanlagen), muss eine Rohrverbindung
an dem geräteseitigen Verbrennungsluftstutzen angeschlossen werden.
Diese Rohrverbindung muss in einen anderen Raum geführt werden.
(Beachten Sie bitte, dass dieser Raum eine ausreichende Luftversorgung
hat – sprechen Sie mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
und beachten Sie die FeuVo und die DIN 18896.) Sollte dieses Rohr für
die Verbrennungsluft aus dem Gebäude geführt werden, so ist eine
Absperrvorrichtung
vorzusehen.
Dabei
muss
die
Stellung
der
Absperrvorrichtung erkennbar sein. Bei dieser Ausführung sollte das
Zuleitungsrohr isoliert sein, da Kondensatbildung möglich ist. Außerdem
muss das Rohr so verlegt sein, dass kein Wasser oder sonstige Stoffe
eindringen können und das evtl. anfallende Kondensat abfließen kann.
Anmerkung
Wie die ausreichende Verbrennungsluftversorgung verwirklicht werden
kann, lässt sich zum Beispiel dem Muster der Feuerungsverordnung
(Fassung Mai 1998) und dem Muster der Ausführungsanweisung zum
Muster einer Feuerungsverordnung (Fassung Januar 1980) entnehmen.
Die Muster sind in den Mitteilungen des Institutes für Bautechnik, Nr.
11
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Diese Anleitung auch für:

Rg1Rg1 rluRg2Rg2 rluRg3Rg4

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