4. Räder und Reifen
4.1 Reifen
4.2 Reifenfülldruck
1
2
3
Verwenden Sie nur Reifen, die in den zulas-
sungstechnischen Unterlagen festgelegt sind.
Andere Reifengrößen sind nur mit Freigabe des
Herstellers zu verwenden (ABE).
•
gungen prüfen
•
Immer nur Reifen gleicher Bauart und gleicher
Ausführung (Sommer- oder Winterreifen) ver-
wenden.
•
Neue Reifen auf einer Strecke von ca. 100 km
vorsichtig einfahren, damit sie das vollständi-
ge Haftungsvermögen entwickeln können.
Bei Caravans mit Tandemachse kann
es bauartbedingt zu erhöhtem Reifen-
verschleiß kommen.
Bei Verwendung von Schneeketten beachten Sie
bitte die Montageanleitung der Kettenhersteller.
Die Reifengröße 195/70 R 15 C ist
nicht für die Verwendung von Schnee-
ketten zulässig.
In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und
II ist jeweils nur noch eine Reifengröße einge-
am Fahrzeug montierten Reifengröße überein-
stimmen. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte
Ihren Vertragspartner.
Zur Prüfung des Reifenfülldruckes gilt
•
Alle vier Wochen und vor langen Fahrten,
spätestens alle drei Monate und vor jeder
Inbetriebnahme Reifenfülldruck kontrollieren
und korrigieren.
•
Falls eine Fahrt mit zu geringem Fülldruck
nicht zu vermeiden ist (vom Campingplatz zur
nächsten Tankstelle) sollte die Höchstge-
schwindigkeit maximal 20 km/h betragen.
•
Fülldruck der Hinterräder des Zugfahrzeuges
um 0,2 bar erhöhen.
•
Die Prüfung muss bei kalten Reifen erfolgen.
•
Bei Prüfung oder Berichtigung warmer Reifen
muss der Druck um bis zu 0,3 bar höher sein
als bei kalten Reifen.
Für den Reifendruck gilt
- Richtiger Reifenfülldruck
- Zu niedriger Reifenfülldruck
- Zu hoher Reifenfülldruck
1
2
3
04-1