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Zulassung; Hauptuntersuchung - Hobby 400 SF De Luxe Bedienungsanleitung

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3.7 Zulassung

3.8 Hauptuntersuchung

vorne im Flaschenkasten, am Boden fest einge-
clipst.
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen
Wohnwagen. Die Zulassung beantragen Sie bei
der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Un-
terlagen vorgelegt werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die Tempo-100-
Plaketten zu beantragen.
Gemäß §29 StVZO muss Ihr Wohnwagen alle
zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Haupt-
untersuchung kann vom TÜV, der DEKRA oder
einer sonstigen, anerkannten Sachverständigen-
organisation durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie fol-
gendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gas-
installation. Die Erstbescheinigung liegt dem
Caravan in der Servicetasche bei.
rechts (Modelle 400 - 650) oder rechts auf dem
vordersten Querträger (Modelle 690/720/750).
Weiterhin ist die FIN auf dem Fabrikschild einge-
prägt.
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder bei
jedem Besuch bei Ihrem Vertragspartner bereit.
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