12
Wartung
12.2
Amtliche Prüfungen
An Caravans, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, muss gemäß § 29 StVZO al-
le 2 Jahre eine amtliche Prüfung ("TÜV", "DEKRA") durchgeführt werden.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle zwei Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies gilt auch für nicht
angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage müssen sofort von einer autorisierten
Fachwerkstatt geprüft werden. Die autorisierte Fachwerkstatt bescheinigt die Prüfung und den ord-
nungsgemäßen Zustand in einer Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck des
Fahrzeugs in der Nähe des Kennzeichens angebracht.
V
Gasdruckregler nach spätestens 6 Jahren ersetzen!
12.3
Sicherheitskupplungen
Die Sicherheitskupplung und den Kupplungskopf regelmäßig reinigen. Dazu Verdünnung oder Spi-
ritus verwenden. Beim Abschmieren der Sicherheitskupplung darauf achten, dass kein Öl oder Fett
auf die Reibebeläge gelangt.
12.3.1 AKS 1300
Stabilisierungseinrichtung (seitliche Reibe-
beläge) kontrollieren:
Voraussetzung:
AKS 1300
angekuppelt,
50 mm
³
Handrad (Bild 138,1) zudrehen, bis die
Drehmomentbegrenzung hörbar und spür-
bar durchratscht. Drehrichtung: im Uhrzei-
gersinn.
³
Abstand a kontrollieren:
- Abstand a > 0 (Bild 138):
Verschleiß innerhalb des zulässigen Be-
reiches.
- Abstand a = 0 (Bild 139):
Reibebeläge kontrollieren und ggf. aus-
tauschen.
V
Nachstellen der Reibebeläge ist
nicht erforderlich.
126
Kugeldurchmesser
Bild 138 Verschleißkontrolle
Bild 139 Verschleißkontrolle
Winner - 05/05 - Ausgabe 04/05 - 201804290 - BUE-0013-00DE