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Warnung Vor Unsachgemäßem Gebrauch; Garantiebedingungen - pewag UNI-RADIAL Montage

Gleitschutzketten, einfach
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Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch
Die gesetzlichen Bestimmungen zwingen uns, diese Warnhinweise vor unsachgemäßem Gebrauch
beizulegen. Vieles wird Ihnen selbstverständlich erscheinen. Bedenken Sie jedoch immer, daß diese
Hinweise unter allen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen und daß wir jede Haftung für
alle Schäden ablehnen, die durch Nichteinhaltung dieser Warnhinweise zumindest mitverursacht wer-
den.
Durch Ingebrauchnahme der Gleitschutzketten erklären Sie, daß Sie bzw. das zuständige Personal
diese Warnhinweise zur Kenntnis nehmen und einhalten werden.
Im Falle der Nichteinhaltung verzichten Sie auf jeden Anspruch gegen den Hersteller, den Importeur
und alle Händler. Die Nichteinhaltung der Warnhinweise kann zu beträchtlichen Personen- und Sach-
schäden (Verkehrsunfällen) mit bedeutenden Folgen führen.
1. Gleitschutzketten niemals für anderen Zweck als zur Montage auf Fahrzeugreifen verwenden.
Diese Ketten (auch Ersatzteile) sind gegen Verschleiß einsatzgehärtet und dürfen daher nicht
zum Ziehen, Heben und anderswie zweckentfremdet verwendet werden.
2. Ketten nur auf Reifen montieren, die auf der Dimensionsetikette der Verpackung angeführt sind.
Die Ketten passen auf Neureifen, die der ETRTO Norm entsprechen und auf den zugeordneten
Felgen montiert sind. Runderneuerte Reifen sind oft größer, sodaß die Kettenpaßform nicht in
jedem Falle gegeben ist und überprüft werden muß.
Ketten mit ungeeigneter Paßform nicht verwenden. Reifenluftdruck laut Fahrzeughersteller kon-
trollieren. Es ist nicht gestattet, den Reifenluftdruck vor der Montage zu reduzieren und nach der
Montage zu erhöhen. Dadurch kann die Kette überspannt werden, was zu Schäden (Risse,
Brüche) an der Kette und am Reifen führen kann.
3. Bereits gebrauchte Ketten sind vor jeder Montage visuell zu prüfen. Bei Beschädigungen oder
Bruchstellen darf die Kette keinesfalls montiert werden. Keine Gleitschutzkette montieren, bei
der, und sei es auch nur an einem Kettenglied, mehr als die Hälfte der Drahtstärke abgenützt ist.
4. Die Ketten müssen immer paarweise auf einer Achse montiert werden.
5. Alle Punkte der Montageanleitung genau beachten. Die Nichteinhaltung der Montageanleitung
kann zu Fehlfunktionen der Ketten und zu Schäden am Fahrzeug sowie erhöhter Unfallgefahr
führen.
6. Vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist die ordnungsgemäße Montage der Ketten zu überprüfen.
7. Nach kurzer Fahrstrecke (ca. 50-100 m) sind die Ketten auf einwandfreien zentrischen Sitz zu
prüfen und, falls notwendig, nachzuspannen.
8. Gleitschutzketten nur so viel wie erforderlich spannen. Ein zu starkes Spannen kann Schäden an
der Kette und am Reifen hervorrufen.
9. Nach Montage sicherstellen, daß kein Teil der Kette an Fahrzeugteilen streift.
10. Bei gut schneebedeckter Fahrbahn nicht schneller als 50 km/h, bei teilweise schneefreier Fahr-
bahn wesentlich langsamer fahren.
11. Es ist darauf zu achten, daß die Räder nicht durchdrehen. Es ist damit eine Beschädigung der
Ketten durch erhöhten Verschleiß gegeben.
12. Prüfen des Erhaltungszustandes und Verschleißes der Gleitschutzketten alle 20 km bzw. nach
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dem Überfahren längerer schneefreier Fahrbahnteile.
13. Reparaturen von Schäden oder Umbau auf eine andere Größe nur durch qualifiziertes Personal
durchführen lassen.
14. Für Reparaturen nur Original-Ersatzteile verwenden.

Garantiebedingungen

1. Die Garantiezusage regelt die allgemeinen Bedingungen, unter denen nach Wahl von pewag die
Ketten kostenlos repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantiezusage hat keinerlei Einfluß
auf Gewährleistung oder sonstige sich aus dem Gesetz ergebende Ansprüche bzw. bei anderen
schriftlichen Garantievereinbarungen.
2. Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig Beweise für die Einhal-
tung aller Bedingungen der „Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch" vorgelegt werden. Bei
Verletzungen der „Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch" erlischt die Garantie.
3. Aufgrund dieser Garantie kann der Ersatz von Personenschäden oder Sachschäden nicht gefor-
dert werden.
4. Der Ersatz für Sachschäden ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen.
5. Die Garantie endet nach 6 Monaten, gerechnet vom Datum des Kaufes der Kette. Das Kaufdatum
ist durch einen Kaufbeleg nachzuweisen.
6. Die Garantiezusage ist durch Rücksendung der Schneeketten samt den erforderlichen Bewei-
sunterlagen und dem Kaufbeleg an den Hersteller oder den Generalimporteur oder die Firma, bei
welcher die Schneeketten gekauft wurden, in Anspruch zu nehmen.
Bei Geländeketten sind eventuelle Beanstandungen mit genauer Beschreibung des Schadens
sowie der Umstände anläßlich des Schadenseintrittes innerhalb einer Woche nach Auftreten an
pewag bzw. den Generalimporteur zu melden.
7. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf eine natürliche Abnützung zurückzu-
führen sind.
Garantie
1. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Hersteller auf Rück-
gängigmachen des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferungen bleiben
unberührt.
2. Wir garantieren die Verwendung von geprüftem Spezialstahl nach Werksanalyse, fachgerechte
Verarbeitung, einwandfreie Oberflächenhärte und einwandfreie Paßform. Für die Garantie gelten
die angegebenen Bedingungen.
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