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Geräuschkennwerte; Betriebszeiten; Symbole Gerät / Betriebsanleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung - ATIKA BWS 600 Originalbetriebsanleitung

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Geräuschkennwerte
DIN EN ISO 3746 / DIN EN ISO 11202 / ISO 7960 Anhang A
Einsatz der Maschine als Brennholz-Wippsäge mit serienmäßigem Sägblatt.
Schalleistungspegel
(Bearbeitung)
BWS 700
L
= 105 dB(A)
WA
Messunsicherheitsfaktor: 4 dB
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich
auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen Zusammenhang
zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig
abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder
nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissions-
pegel beeinflussen können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart
des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können
ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender
befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.

Betriebszeiten

Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen
Brennholz-Wippsägen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,
Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb genommen
werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme
die Bedienungsanlei-
tung und Sicher-
heitshinweise lesen
und beachten.
Verletzungsgefahr
der Finger und
Hände durch das
Sägeblatt.
Augen- und Gehör-
schutz tragen!
Schutzmaske tragen!
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Geräte,
Zubehör und Verpackung einer umweltfreundlichen Wie-
derverwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogerä-
te getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
4
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz
(Bearbeitung)
L
= 96 dB(A)
PA
Vor Reparatur-, War-
tungs- und Reinigungsar-
beiten Motor abstellen
und Netzstecker ziehen.
Schutzhandschuhe
tragen.
Schutzschuhe tragen!
Warnung
vor
heißen
Oberflächen.
Verbren-
nungsgefahr!
Berühren Sie keine heißen Motorteile.
Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das Nichtbe-
achten dieser Hinweise kann Verletzungen zur Folge haben
oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang. Das Nicht-
beachten dieser Hinweise kann zu Störungen führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle Funktio-
nen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen genau
erklärt, was Sie tun müssen.
entsprechende Bild-Nr. zum Text
,
,
, ...
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist geeignet für das Querschneiden von Brennholz im Haus-
und Hobbybereich.
Das Schneiden von Rundmaterial mit einem Durchmesser von über
190 mm – BWS 600
240 mm – BWS 700
ist nicht zulässig, da diese Werkstücke nicht sicher festgehalten werden
können.
Die maximale Länge des Schnittgutes darf 1000 mm betragen. Die
Mindestlänge des Schnittgutes darf 200 mm nicht unterschreiten.
Es dürfen nur Qualitätssägeblätter nach EN 847-1 mit einem Durchmes-
ser von maximal
600 mm – BWS 600
700 mm – BWS 700
verwendet werden.
Die Brennholz-Wippsäge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im
Freien betrieben werden.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher aufgelegt und in
der Wippe gehalten werden können.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochlegierter
Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und spröde
ist. Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Herausschleu-
dern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandset-
zungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und si-
cherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet werden,
die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Instandset-
zungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw. durch von uns benannte Kun-
dendienststellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwendet
oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material unbedingt zu
entfernen.

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