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Fangvorrichtung Durch Einen Fangtest Prüfen; Instandsetzung; Entsorgung Der Transportbühne; Garantie - GEDA 500ZP Montage- Und Betriebsanleitung

Transportbühne
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Inhaltsverzeichnis

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12.8 Fangvorrichtung durch einen Fangtest
prüfen:
Der Fangtest darf nur von einer Fachkraft durchgführt
werden die vom Unternehmer bestimmt ist und auf-
grund ihrer Ausbildung oder Kenntnisse und prakti-
scher Erfahrung die Gefahren abschätzen und einen
sicheren Zustand der Fangvorrichtung beurteilen kann.
Bühne (9) mit ca. 250kg Material beladen.
Hauptschalter (16 - Fig. 12) auf Stellung EIN drehen.
Den Schlüssel (18) an der Bühnensteuerung ausstecken.
Schlüssel (19) in den Schlüsselschalter des Schaltka-
stens am Kabelkorb stecken und einschalten.
Schlüssel (19) noch weiter nach rechts drehen und in
dieser Stellung halten.
Taste AUF (14) zusammen mit Tase AB (15) drücken,
die Bremse des Antriebes öffnet sich, die Bühne (9)
gleitef abwärts und bekommt Übergeschwindigkeit. Nach
2-3 m muß die Sicherheitsfangvorrichtung (28) greifen
und die Bühne (9) stoppen. Sollte das nicht der Fall sein,
Tasten und Schlüsselschalter sofort loslassen!
ACHTUNG
Nach Auslösen der Sicherheitsfangvorrichtung ist die
Auf- und Abwärtsfahrt der Lastbühne (9) mechanisch und
elektrsich blockiert. Fangvorrichtung wie in Kap. 11.1.4
beschrieben lösen.

13 Instandsetzung

Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von geschulten
Fachkräften durchgeführt werden, weil sie ein speziel-
les Fachwissen und besondere Fähigkeiten erfordern.
Beides wird in dieser Betriebsanleitung nicht vermittelt.
Für Service- oder Instandsetzungsarbeiten bestellen Sie
unseren Kundendienst:
Vertriebs- und Kundendienstadressen:
Mertinger Straße 60
D-86663 Asbach-Bäumenheim
Telefon 09 06 / 98 09-0
Telefax 09 06 / 98 09 50
Niederlassung Nord-West
Westicker Str. 48
D-59174 Kamen
Tel. 0 23 07 / 76 51
Fax 0 23 07 / 7 20 51
Montage- und Betriebsanleitung Transportbühne GEDA 500 ZP
Email: email@geda.de
Niederlassung Ost
Leibnizstr. 49
D-07548 Gera
Tel. 03 65 / 624 - 271
Fax 03 65 / 624 - 272
Instandsetzung / Entsorgung / Garantie
14 Entsorgung der Transportbühne
Die Transportbühne ist am Ende ihrer Lebensdauer fach-
gerecht zu demontieren und entsprechend den nationalen
Bestimmungen zu entsorgen.
Beachten Sie bei der Entsorgung von Komponenten der
Transportbühne :
- Öl/Fett ablassen und umweltgerecht entsorgen
- Metallteile der Wiederverwertung zuführen
- Kunststoffteile der Wiederverwertung zuführen
- Elektrische Komponenten zur Sondermüllverwertung
geben.
Empfehlung: Nehmen Sie mit dem Hersteller Kontakt
auf oder beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit der
vorschriftsmäßigen Entsorgung.

15 Garantie

Für Mängel unserer Waren haften wir 6 Monate vom Tage
der Ablieferung an den Endverbraucher. Die Gewährlei-
stung beschränkt sich in jedem Falle nur auf die tatsäch-
lichen Mängel, jedoch nicht auf Mängel, die natürlichem
Verschleiß unterliegen oder durch unsachgemäße Benut-
zung entstanden sind. Es bleibt uns vorbehalten zu
bestimmen, wie die Mängel und durch wen sie zu beheben
sind. Wird die Ware zur Nachbesserung an unser Werk
eingesandt und treten Transportschäden infolge schlech-
ter Verpackung auf, so hat dies der Käufer zu tragen. Ist
die Ware trotz Nachbesserung mangelhaft, so ist der
Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Liefe-
rung mangelfreier Ware gegen Rücklieferung der geliefer-
ten Ware zu verlangen.
Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlos-
sen, Schadensersatz wird nur geleistet, soweit der Scha-
den vom Hersteller vorsätzlich oder grobfahrlässig verur-
sacht wurde.
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