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Kontrolle Nach Der Montage; Betrieb; Sicherheitshinweise - GEDA 500ZP Montage- Und Betriebsanleitung

Transportbühne
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Betrieb/ Sicherheitshinweise

8.5 Kontrolle nach der Montage

Funktion der Fangvorrichtung durch eine Fangprobe mit
halber Nutzlast testen. (siehe Kap. 3)
Probefahrt mit maximaler Last (500 kg) auf der Bühne
(9) durchführen.
Weiter ist zu prüfen, ob:
-
die Zahnstange ausreichend gefettet ist
-
der Schlüssel (19) am Kabeltopf abgezogen ist.
Schlüssel (18) zur Bühnensteuerung an den berechtigten
und eingewiesenen Bühnenführer übergeben.
Bühnenführer einweisen (siehe Kap. 9), Übergabeprotokoll
und Dokumentation an berechtigte Person (Bühnenführer)
übergeben (eingewiesene Bühnenführer mit Namen und
Unterschrift im Übergabeprotokoll festhalten).
9

Betrieb

9.1 Sicherheitshinweise

Der Bühnenführer ist verantwortlich für
die Einhaltung der nachfolgend aufge-
führten Sicherheitsregeln.
Regeln für den Bühnenführer
Der Bühnenführer muß:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- vom Unternehmer zum Bedienen bestimmt sein,
- entsprechend eingewiesen und über die Gefahren
unterrichtet sein.
- mit der Montage- und Betriebsanleitung vertraut sein
Die Bedienung der Transportbühne erfolgt ausschließ-
lich von der Bühnensteuerung aus.
In Bodennähe ist besondere Vorsicht geboten.
Transportbühne grundsätzlich gegen unbefugtes Be-
nutzen sichern! (Schlüssel abziehen)
Es dürfen max. 3 Personen (einschließlich Bühnen-
führer) mitfahren, wobei sich der Anteil des transportier-
ten Materials entsprechend reduziert; Max. Beladung
der Bühne 500 kg; (siehe Fig. 1)
Der Betrieb der Transportbühne ist einzustellen bei:
- Windgeschwindigkeiten über 72 km/h
(=Windstärke 8-9;stürmischer Wind).
- Schäden oder sonstigen Störungen.
- wenn die jährliche Sachkundigenprüfung nicht termin-
gerecht erfolgte.
Sicherheitshinweise in Kap. 3 und Kap.12 sind eben-
falls zu beachten.
16
Regeln für die mitfahrenden Personen
den Anordnungen des Bühnenführers folgeleisten
nicht über die Bühnenwände hinausgreifen oder hinaus-
lehnen
nicht über mitgeführtes Material hinwegsteigen
Regeln für das Be- und Entladen der Bühne
Bühne nur an Übergängen verlassen und betreten, die
dafür eingerichtet sind. (Etageneinrichtung siehe Kap.
8.4)
Türen an Etageneinrichtungen dürfen nur zum Betreten
und Verlassen der Bühne geöffnet werden.
Türen an Etageneinrichtungen (5) dürfen nur nach dem
vollständigen Ausklappen der Laderampe (6) geöffnet
werden.
Die Bühne ist stets so zu beladen, daß Be- und
Entladezugänge sowie die Steuerstelle frei bleiben.
Sperrige Teile nicht seitlich über die Lastbühne (9)
hinausragend transportieren.
Bühne mittig beladen, nicht überladen (max. Tragfähig-
keit 500 kg).
Die Ladung ist sicher zu plazieren, Material, das zum
Verrutschen neigt oder höher ist als die Bühne bzw.
umfallen könnte, muß gesichert werden.
(Denken Sie auch an plötzlich aufkommende Winde)
Je nach Beschaffenheit der Baustelle ist die Laderampe
(4) zusätzlich zu unterbauen, um ein sicheres Betreten
der Bühne zu ermöglichen.
ACHTUNG
Der Bremslüfthebel (30) darf auf keinen Fall zum Absen-
ken der Bühne im Betrieb benutzt werden, er ist nur für den
Notfall bestimmt (siehe Kap. 11).
Sicherheitshinweise in Kap. 3 sind ebenfalls zu beach-
ten.
Regeln für das Bodenpersonal
Es dürfen sich keine Personen unter der Transport-
bühne aufhalten. Bauseits ist für eine geeignete Ab-
sperrung des Gefahrenbereiches zu sorgen
(siehe Fig. 2).
Material in einem Sicherheitsabstand von min. 50 cm
von beweglichen Teilen der Transportbühne lagern.
Es dürfen keine Gegenstände im abgesperrten Bereich
und unter der Bühne gelagert werden.
B 059D 04.97

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