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Pascal Messung; Nulllinie Der Druckverlaufsaufzeichnung - Dräger MSI EM200plus Bedienungsanleitung

Abgasanalysegerät
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Bedienungsanleitung Optionen für Dräger MSI EM200plus
5. 4 Pascal-Messung
Bei gleichzeitigem Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Luft absaugenden
Einrichtungen ist ein Unterdruck von mehr als 4 Pascal als gefährlich zu bezeichnen. Bei
Betrieb von raumluftunabhängigen Feuerstätten für feste Brennstoffe ist im Regelfall ein
Unterdruck von mehr als 8 Pa unzulässig.
Angezeigt werden der aktuelle Druckmesswert und das Koordinatensystem für die 4-Pa-
Messung. Dabei wird nach rechts (x-Achse) der zeitliche Verlauf (0 bis 180 Sekunden)
aufgetragen und nach oben (y-Achse) der Druckmesswert (-12 bis +4 Pascal).

5.1. Nulllinie der Druckverlaufsaufzeichnung

Die beiden 3m Kapillarschläuche an die Druckmesseingänge
des MSI EM200plus (,) anschließen.
Referenz = (-) Anschluss
Aufstellraum = (+) Anschluss
Fenster, ggf. Rollladen des Aufstellraumes öffnen und einen
Kapillarschlauch (für Referenzdruck) nach draußen verlegen.
Nullpunkt der Messwertanzeige kontrollieren und ggf. zu Null
setzen.
Nach (
) 30 Sekunden bei geöffnetem Fenster bzw.
START
Außentür warten, um die Nulllinie zu registrieren.
Angezeigt werden der aktuelle Druckmesswert und die
verstrichene Messzeit.
Im Koordinatensystem wird der Druckverlauf aufgezeichnet.
Der EM200plus meldet akustisch den Ablauf von 30 Sekunden.
Mit (
) kann die Druckverlaufsaufzeichnung unterbrochen werden.
STOP
Die Feuerstätte(n) in Betrieb und die maximale Leistung einstellen. Bei handbeschickten
Feuerstätten für feste Brennstoffe muss der Volllastbetrieb erreicht sein.
Alle vorhandenen Luft absaugenden Einrichtungen sind in Betrieb zu nehmen. Dabei
muss die Messung den ungünstigsten Zustand erfassen, d.h. die Beurteilung ist mit der
höchsten Leistungsstufe der Luft absaugenden Einrichtung(en) durchzuführen.
In den Fällen, in denen sich die Entlüftungseinrichtung nicht im gleichen Raum wie die
Feuerstätte befindet, sind alle Türen und Öffnungen zwischen dem Aufstellraum der Feu-
erstätte und der Entlüftungseinrichtung offen zu halten.
Der Nullpunkt sollte sich nach der Inbetriebnahme von Feuerstätte und Luft absaugenden
Einrichtungen bei geöffneten Fenster bzw. Außentür des Aufstellraumes nicht verändern.
Stand 20.04.2011
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