Sicherheitshinweise
Vorhersehbare
Fehlanwendung
WICHTIG!
Betreiberpflichten
Pflichten des
Personals
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die Förderung von Medien, die heiß, instabil, explosionsfähig
oder explosiv sind,
die Förderung von Stoffen, die unter Schlag und/oder erhöhter
Temperatur ohne Luftzufuhr explosionsartig reagieren können.
Das Eindringen von Fremdkörpern, heißen Gasen und
Flammen muss von Anwenderseite ausgeschlossen
werden.
2.2 Pflichten
2.2.1 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber legt die Verantwortungen fest und stellt sicher, dass
nur unterwiesenes Personal oder Fachpersonal an dem Vakuum-
system arbeitet. Insbesondere gilt dies für Anschluss, Montage-
und Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigung.
Nutzer der in der
bereiche müssen die entsprechende Qualifikation für die gelis-
teten Tätigkeiten aufweisen. Speziell Arbeiten an elektrischen
Ausrüstungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt
werden.
2.2.2 Pflichten des Personals
Bei den Tätigkeiten, die Schutzkleidung erfordern, ist die persön-
liche Schutzausrüstung, die durch den Betreiber vorgegeben ist,
zu tragen.
Bei nicht ordnungsgemäßem Zustand ist das Vakuumsystem ge-
gen versehentliches Wiedereinschalten zu sichern.
> Arbeiten Sie stets sicherheitsbewusst.
> Beachten Sie die Betriebsanweisungen des Betreibers und die
nationalen Bestimmungen bezüglich Unfallverhütung, Sicher-
heit und Arbeitsschutz.
Persönliches Verhalten kann dazu beitragen Arbeitsunfälle
zu vermeiden.
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Zuständigkeitsmatrix
aufgeführten Kompetenz-