4. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen nach Auftreten eines Material- oder
Herstellungsfehlers einem autorisierten BRP Vertragshändler davon Mitteilung machen und ihm
Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der
Kunde muss dem BRP Vertragshändler auch den Kaufbeleg für das Produkt vorlegen und vor
Beginn der Reparatur den Reparatur-/Arbeitsauftrag unterschreiben, damit die Reparatur unter
die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile gehen in das
Eigentum von BRP über.
5. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF GARANTIELEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während der Garantiezeit alle defekten Teile nach seinem
alleinigen Ermessen, wenn dieser Defekt auf Materialfehler zurückzuführen ist oder sich bei
normalem Gebrauch, normaler Wartung und normalem Service eingestellt hat. BRP ersetzt alle
diese Teile durch neue Originalteile, ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, bei jedem
zugelassenen BRP Vertragshändler.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern oder zu verändern,
ohne dass eine Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte Produkte zu modifizieren.
6. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE, DIE NICHT UNTER DIE GARANTIE FALLEN
– Natürliche Abnutzung und Verschleiß;
– Routinemäßige Wartungsarbeiten, Tunen und Einstellungen;
– Durch falsche Wartung und/oder Lagerung entstandene Schäden, wie sie in der
Bedienungsanleitung beschrieben sind.
– Durch Abbauen von Teilen, unsachgemäße Reparaturen, Modifizierungen oder Gebrauch
von nicht geeigneten Teilen, die nicht von BRP produziert oder zugelassen sind, verursachte
Schäden bzw. solche, die bei Reparaturarbeiten durch einen nicht von BRP autorisierten
ATV-Händler entstanden sind.
– Durch Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung oder eine Fahrweise, die
nicht mit der in der Bedienungsanleitung empfohlenen Fahrweise im Einklang steht,
entstandene Schäden.
– Schäden, die entstanden sind durch Unfall, unter Wasser setzen, Feuer, Diebstahl,
Vandalismus oder höhere Gewalt.
– Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die nicht für die Verwendung mit den
Produkt geeignet sind (siehe Bedienungsanleitung).
– Wasserschäden durch das Eindringen von Wasser.
– Schäden am Gelcoat-Finish, einschließlich (aber nicht ausschließlich) ästhetischer Art,
Blasenbildung oder Abblättern der Glasfaser durch Blasen, Riefenbildung oder Haarrisse;
und
– Unbeabsichtigte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden gleich welcher Art durch
Abschleppen, Lagerung, sowie Ausgaben wie Abschleppgebühren, Telefonate oder
Taxikosten, Versicherungsdeckung, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust
unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe.
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