GRUNDLEGENDE HINWEISE
Nur geschulte Personen dürfen die Hubarbeitsbühne bedienen !
Warnung
NICHT AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN UND WEGEN FAHREN !
G e f a h r
Der Bediener der fahrbaren Hubarbeitsbühne muss:
•
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
•
in die Bedienung des Gerätes vom Betreiber oder Hersteller eingewiesen worden
sein.
•
den schriftlichen Auftrag zur Bedienung vom Betreiber besitzen.
•
fachlich und gesundheitlich nachgewiesen haben, dass er in der Lage ist, die
Hubarbeitsbühne zu bedienen.
Arbeiten mehrere Personen auf einer Hubarbeitsbühne, so ist ein Aufsichtsführender zu
be-stimmen.
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Benötigen Sie für Ihre Mitarbeiter eine Unterweisung ?
– dann verwenden Sie bitte das beiliegende Faxformular !
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
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PB S151-16 E
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