GRUNDLEGENDE HINWEISE
Zum Ausschluss einer Sturzgefahr ist folgendes zu beachten:
•
Der Schlaglochschutz muss bei angehobener Arbeitsbühne ausgefahren sein, was
von dem Bediener kontrolliert werden muss.
•
Der Benutzer muss sich beim Bedienen der Hubarbeitsbühne am Geländer
festhalten.
• Die Hubarbeitsbühne darf nicht betrieben werden, bevor die Einstiegstür ge-
schlossen ist. Der Türriegel darf nicht fixiert werden.
•
Die Plattform darf nur über den dafür vorgesehenen Einstieg betreten, bzw.
verlassen werden.
• Der Benutzer darf nicht auf das Geländer steigen.
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Die Arbeitshöhe darf nicht mittels einer Leiter oder sonstigen Gerüsten, etc.
vergrößert werden.
•
Schmiermittel, Öl und sonstige Flüssigkeiten am Einstieg, auf der Plattform und am
Geländer müssen sofort entfernt werden.
• Das Tragen vom Unternehmen vorgesehener Schutzkleidung in den jeweiligen
Arbeitsbereichen, insbesondere in Gefahrenzonen, ist einzuhalten.
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Die Endlagenschalter der Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht deaktiviert werden.
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An unübersichtlichen Stellen und engen Bereichen darf die Maschine nicht in hoher
Geschwindigkeit gefahren werden.
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Es ist darauf zu achten, dass Hindernisse nicht berührt werden.
Um das Kippen der Hubarbeitsbühne auszuschließen ist folgendes zu beachten:
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Die maximale Tragkraft darf nicht überschritten werden.
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Die Hubarbeitsbühne darf nicht betrieben werden, wenn sie überlastet ist.
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Es dürfen keine Lasten in die Arbeitsbühne (Plattform) übernommen werden.
•
Die Maschine darf nicht betrieben werden, wenn Material oder Gegenstände am
Geländer befestigt sind.
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
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PB S151-16 E
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